Weltkindertag: "Kindern eine Stimme geben!" ARAG Experten über staatliche Fördermaßnahmen für Familien mit Kindern
Das Motto zum diesjährigen Weltkindertag am 20. September lautet „Kindern eine Stimme geben!“. Das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland rufen unter diesem Motto dazu auf, mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Deutschland zu schaffen. Trotzdem sind viele Familien mit Kinder in Deutschland von Armut bedroht. Um sie zu unterstützen, wurden mit dem Familienpaket des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zahlreiche finanzielle Leistungen verbessert. Welche das sind, sagen ARAG Experten.
Das Kindergeld
Eltern, die im Inland wohnen und unbeschränkt steuerpflichtig sind, erhalten nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) Kindergeld als Steuervergütung. Es wird einkommensunabhängig gezahlt, ist allerdings nach der Zahl der Kinder gestaffelt. Zum 1. Januar 2017 ist zuletzt eine Erhöhung des Kindergeldes erfolgt. Derzeit wird Kindergeld in Deutschland für rund 17 Millionen Kinder gezahlt.
Kindergeld gibt es grundsätzlich
• für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr,
• für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr,
• für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.
Es beträgt aktuell:
• für das erste und zweite Kind monatlich 192 Euro
• für das dritte Kind monatlich 198 Euro
• für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 223 Euro
Die nächste Erhöhung der Kindergeldes um weitere 2 Euro gibt es bereits 2018.
Die Kinderfreibeträge
Das Existenzminimum von Kindern wird aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Steuer freigestellt. Das sollen die Steuerfreibeträge für Kinder sicherstellen. Die Eltern erhalten sie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres – danach unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 25. Lebensjahr des Kindes. Das Finanzamt rechnet im Rahmen der Steuererklärung automatisch aus, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für die Eltern günstiger ist.Die Freibeträge für Kinder berücksichtigen das sächliche Existenzminimum für Kinder (Kinderfreibetrag) mit derzeit 4.716 Euro und den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (Erziehungsfreibetrag) mit 2.640 Euro. Für jedes Kind steht den Eltern also gemeinsam ein jährlicher Steuerfreibetrag von 7.356 Euro zu. Bei getrennter Veranlagung von Ehegatten wird bei jedem Elternteil der Betrag in Höhe von 3.678 Euro berücksichtigt. Im Jahr 2018 werden die Freibeträge erneut erhöht.