Deutschland unterzeichnet Mehrseitiges Übereinkommen gegen aggressive Steuergestaltungen in Paris
Deutschland ist und bleibt Vorreiter im Kampf gegen schädlichen Steuerwettbewerb der Staaten und aggressive Steuergestaltungen international tätiger Konzerne. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20. Dezember 2016 hat Deutschland bereits wesentliche BEPS-Empfehlungen umgesetzt, insbesondere den Informationsaustausch über steuerliche Vorabzusagen (Tax Rulings) und die länderbezogene Berichterstattung großer Unternehmen (Country-by-Country-Reporting). Zudem ist eine Abwehrregelung gegen bestimmte hybride Gestaltungen, die zum doppelten steuerlichen Abzug derselben Zahlung führen, in dem Gesetz enthalten. Derzeit laufen die Arbeiten an weiteren Regelungen gegen hybride Gestaltungen in Deutschland zur Umsetzung der Anti-BEPS-Richtlinie der EU.
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