Deutschland unterzeichnet Mehrseitiges Übereinkommen gegen aggressive Steuergestaltungen in Paris
Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble unterzeichnet am 7. Juni 2017 in Paris gemeinsam mit Vertretern von über 60 Staaten einen völkerrechtlichen Vertrag, mit dem zentrale Empfehlungen des G20/OECD-Projekts gegen „Base Erosion and Profit Shifting (BEPS-Projekt)“ in bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen umgesetzt werden.
Das Übereinkommen erfasst nach seiner Erstunterzeichnung etwa 1.100 Abkommen, durch weitere Unterzeichner kann die Zahl auf über 2.000 ansteigen. So können zeitraubende bilaterale Revisionsverhandlungen von Doppelbesteuerungsabkommen durch einen einzigen völkerrechtlichen Akt ersetzt werden. Dies verkürzt den Prozess zur Änderung der Doppelbesteuerungsabkommen deutlich und sorgt für eine flächendeckende Implementierung der BEPS-Empfehlungen.
Dazu der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble:
„Die Unterzeichnung des Übereinkommens durch über 60 Staaten ist ein kraftvolles Signal erfolgreicher globaler Kooperation. Der Kampf gegen Steuergestaltungen internationaler Konzerne kann nur durch einheitliches Handeln der Staatengemeinschaft geführt werden. Wir sichern mit dem Vertrag das Steueraufkommen unserer Staaten und sorgen für eine gerechte Verteilung steuerlicher Lasten. Das Abkommen fügt sich nahtlos in die umfangreichen Maßnahmen der Bundesregierung gegen Steuervermeidung und Steuergestaltung ein.“
Die Anpassungen durch das sog. „Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung“ sorgen dafür, dass Doppelbesteuerungsabkommen sicherer gegen missbräuchliche Gestaltungen gemacht werden. Neben der Vermeidung der Doppelbesteuerung wird auch die Vermeidung der Nichtbesteuerung als Abkommensziel betont. Übergeordnetes Leitprinzip der Empfehlungen ist der Grundsatz, dass die Besteuerung dort erfolgen soll, wo die unternehmerische Aktivität und die daraus resultierende Wertschöpfung stattfinden.
Deutschland verfügt schon heute über robuste Regelungen zur Verhinderung aggressiver Steuergestaltungen. Die Änderungen der deutschen Doppelbesteuerungsabkommen folgen daher weitgehend der bestehenden deutschen Abkommenspolitik. Es ist in deutschem Interesse, wenn andere Staaten ihre Steuerschlupflöcher schließen und nicht länger als Zielort für unerwünschte Steuergestaltungen eingesetzt werden können. Dadurch werden international faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen und Nachteile für den Wirtschaftsstandort Deutschland vermieden.
Deutschland hat derzeit über 30 Doppelbesteuerungsabkommen für eine Modifikation durch das Mehrseitige Übereinkommen vorgesehen. Für viele weitere Doppelbesteuerungsabkommen wird derzeit geprüft, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt für eine Modifikation durch das Übereinkommen in Frage kommen.
Die Ratifikation des Mehrseitigen Übereinkommens durch Deutschland soll in der kommenden Legislaturperiode erfolgen. Die ersten Anpassungen an den deutschen Doppelbesteuerungsabkommen könnten bereits ab 2019 anzuwenden sein.