Zuverlässig und schnell: Das Nachlassverfahren „goes digital“ - Über 18 Millionen Karteikarten ins Zentrale Testamentsregister überführt
Nichteheliche und adoptierte Kinder müssen in der Erbfolge berücksichtigt werden
Über die Verwahrungsnachrichten hinaus hat die Bundesnotarkammer auch Informationen von rund fünf Millionen Karteikarten über nichteheliche oder adoptierte Kinder aus den Jahren 1970 bis 2008 in das digitale Testamentsregister übertragen. Dadurch wird gewährleistet, dass auch diese Kinder im Erbfall zu ihrem Recht kommen.
Datenschutz bleibt gewahrt
Gespeichert werden im Testamentsregister nur die Daten, die zum Auffinden der verwahrten Urkunden erforderlich sind, nicht aber der Inhalt von Testamenten oder Erbverträgen. Registerauskünfte zur Ermittlung erbrechtlich relevanter Urkunden können nur Gerichten und Notaren erteilt werden – zu Lebzeiten muss aber der Erblasser der Auskunftserteilung zugestimmt haben.
Die Bundesnotarkammer vertritt die deutschen Notare im nationalen und internationalen Bereich, wirkt in Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene sowie bei der Entwicklung des notariellen Berufsrechts mit und sorgt für die Fortbildung der Notare. Zudem betreibt die Bundesnotarkammer das Zentrale Vorsorgeregister und das Zentrale Testamentsregister.
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