19 Milliarden Euro auf der hohen Kante – Zeit für Entlastungen! BdSt-Appell an den Bund: Soli abbauen und Altschulden tilgen
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert die Bundesregierung und den Bundestag auf, jetzt umfassende Signale zu setzen, um Bürger und Betriebe zu entlasten. Bei seinem Appell verweist der Verband auf den Überschuss von 6,2 Milliarden Euro, den der Bundeshaushalt 2016 erzielt hat – im Jahr 2015 waren es 12,8 Milliarden. Damit hat der Bund inzwischen 19 Milliarden Euro Rücklage angehäuft. Dies ist mehr als das Soli-Aufkommen des Jahres 2016!
„Die Politik ist in der Lage, umfassende Entlastungen einzuleiten und solide zu finanzieren“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Vor allem muss endlich der Ausstieg aus dem unsäglichen Solidaritätszuschlag angepackt werden. Ein vollständiger Abbau bis 2020 ist problemlos möglich, ohne die Schwarze Null in Frage zu stellen. Es ist inakzeptabel, dass die Steuerzahler über Gebühr vom Fiskus zur Kasse gebeten werden.“
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble plant, den aktuellen Überschuss von 6,2 Milliarden Euro vollständig in die Schuldentilgung zu stecken. „Dieser Vorschlag ist folgerichtig, denn die Bundeshaushaltsordnung sieht bei Überschüssen insbesondere einen Abbau von Altschulden vor. Der Minister verschweigt aber, dass ein weiterer Überschuss in Höhe von 12,8 Milliarden Euro aus dem Jahr 2015 noch auf der hohen Kante liegt und davon noch nicht ein Cent verbraucht wurde. Dieses Geld muss jetzt für den Soli-Abbau genutzt werden! Wenn die Politik die Rücklage auf diese Weise nutzt, entlastet sie die Bürger spürbar und sorgt für Fairness zwischen den Generationen.“
- Solidaritätszuschlag
Den Abbau des Solidaritätszuschlags kann der Bund schnell und unbürokratisch beschließen. Eine Zustimmung der Bundesländer ist dazu nicht erforderlich, da es sich um eine reine Bundessteuer handelt. Die verfassungsrechtliche Funktion als Sondersteuer zum Ausgleich finanzieller Bedarfsspitzen hat der Soli längst verloren, zumal der Bund seit 2015 Milliarden-Überschüsse erzielt. Der BdSt geht daher auch juristisch gegen den Solidaritätszuschlag vor. Das Verfahren liegt beim Bundesverfassungsgericht.