Mieten, streiten, wohnen - Was Sie als Mieter und Vermieter rechtlich wissen sollten
Untermieter: Was muss man beachten?
Gerade für Studenten, die ein Auslandssemester machen wollen, scheint es die ideale Lösung, um keine unnötigen Kosten zu verursachen: die Untervermietung. Doch muss der Vermieter erst seine Erlaubnis dafür geben? ROLAND-Partneranwalt Kai Solmecke: „Unbedingt! Ohne die Zustimmung des Vermieters darf die Wohnung nicht vollständig untervermietet werden. Wird jedoch beispielsweise nur ein Zimmer untervermietet, kann der Mieter vor Gericht Anspruch auf die Erlaubnis erheben, wenn er wirtschaftliche oder persönliche Gründe für die teilweise Untervermietung hat.“ Der Vermieter hat übrigens kein Mitspracherecht bei der Entscheidung, wer als Untermieter einzieht. „Dafür haftet der Hauptmieter aber auch für seinen Untermieter“, warnt Rechtsanwalt Kai Solmecke.
Hund, Katze, Maus: Wer darf mit in die neue Wohnung einziehen?
Immer wieder hört man von Wohnungsbesichtigungen, bei denen schon von vornherein die Tierhaltung verboten wird. Aber ist das überhaupt rechtens? ROLAND-Partneranwalt Kai Solmecke stellt klar: „Das uneingeschränkte Verbot jeglicher Tierhaltung ist unwirksam.“ Doch schränkt der Rechtsanwalt ein: „Es kommt darauf an, ob die vom Mieter geplante Tierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehört.“ So herrscht zum Beispiel Einigkeit darüber, dass Kleintiere wie Hamster, Schildkröten oder Zierfische gehalten werden dürfen. Bei Hunden oder Katzen müssen die Parteien jedoch abwägen: Passen Art und Größe des Tieres zur Größe der Wohnung und zu den Interessen der Mitbewohner oder Nachbarn? Rechtsanwalt Kai Solmecke rät, den Punkt der Tierhaltung offen anzusprechen und alle Interessen zu berücksichtigen.
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