Blechschaden auf dem Parkplatz: Wer zahlt? …

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Blechschaden auf dem Parkplatz: Wer zahlt? ARAG Experten geben Tipps, wenn es auf dem Parkplatz gekracht hat.

03.06.2016

Vollkasko oder Parkplatzschutz
In aller Regel gelten Parkschäden, die selbst verursacht oder durch Unbekannte angerichtet wurden, als sogenannte Vollkaskoschäden. Wer sie über die Versicherung abwickelt, verliert einen Teil seines Schadenfreiheitsrabatts und muss zudem noch die vereinbarte Selbstbeteiligung tragen. Viele Kaskoversicherungstarife enthalten mittlerweile aber einen „Parkschadenschutz“. Damit können Kunden günstig Kleinschäden wie Lackkratzer und Dellen auf Kosten des Versicherers ausbessern lassen. Einen Anspruch gibt es aber meist nur, wenn der Schaden durch Spezialreparatur – das sogenannte Smart-Repair-Verfahren – behoben werden kann.

Was ist das Smart-Repair-Verfahren?
Der Begriff Smart-Repair leitet sich aus dem Englischen ab: Small (to) Middle Area Repair Technologies. Unter diesem Oberbegriff werden alle Verfahren zusammengefasst, bei denen der Schaden eine kleine bis mittelgroße Fläche betrifft und das geschädigte Teil mit neuartigen Techniken repariert werden kann. Betroffene Teile der Karosserie werden nicht mehr ersetzt, sondern repariert. Kann Smart-Repair zum Einsatz kommen, profitiert der Autofahrer in mehrfacher Hinsicht: Er spart Zeit und Geld, weil die Reparatur in der Regel deutlich weniger Zeit in Anspruch nimmt als der Austausch und deutlich weniger kostet. Sogar kleine Steinschläge in der Frontscheibe können laut ARAG Experten oft mit Harz repariert werden.

 

Pressekontakt:

Brigitta Mehring
Telefon: 0211 / 963 - 2560
Fax: 0211 / 963 - 2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de

 

Unternehmen

ARAG
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf

Internet: www.arag.de

 

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