Urteil gegen den Hansarat Versorgungseinrichtung für …

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Urteil gegen den Hansarat Versorgungseinrichtung für mittelständische Unternehmen e.V. (LG Hamburg, Urt. v. 29.09.2015, Az. 314 O 134/15)

13.04.2016

Für jeden Einzelnen ist es wichtig Ansprüche schnell zu sichern!

Da es bei dieser Problematik um die Altersversorgung geht, sollten die Ansprüche möglichst zeitnah gesichert werden. Versicherungsmakler, die in der Vergangenheit den Hansarat Versorgungseinrichtung für mittelständische Unternehmen e.V. vermittelt haben, sollten den eigenen Bestand überprüfen und mit den Kunden einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen um die Ansprüche schnellstmöglich zu sichern, da ansonsten die Gefahr besteht, dass erteilte Pensionszusagen nicht gehalten werden können und die Altersversorgung bei Renteneintritt nicht mehr zur Verfügung steht.

 

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke
Telefon: 040 - 34 80 97 50
E-Mail: joehnke@joehnke-reichow.de

 

Unternehmen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Großneumarkt 20
20459 Hamburg

Internet: www.joehnke-reichow.de

 

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