Erben in der Patchworkfamilie / Nachlass individuell regeln
Pflichtteilsansprüche im Blick behalten
Schenkungen sind eine weitere Möglichkeit, dem nichtehelichen Partner Vermögen zukommen zu lassen. Wer „mit warmer Hand“ vererbt, sollte allerdings bedenken, dass der Pflichtteilsanspruch dadurch nicht ohne weiteres ausgehebelt werden kann. Eine Schenkung kann Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen. Diese Ansprüche entfallen jedoch nach einer Frist von zehn Jahren. Die Frist gilt allerdings nicht, wenn sich der Schenker ein Nießbrauchsrecht oder umfassende Wohnungsrechte vorbehält. Auch bei Schenkungen von Ehegatten untereinander entfällt die Zehnjahres-Regelung. Hier beginnt die Frist erst, wenn die Ehe z.B. durch den Tod des einen Partners aufgelöst wird. Schenkungen während der Ehe führen also immer zu einem Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Wer erfahren möchte, wie man den Lebenspartner im Todesfall absichern kann, sollte sich bei einem Notar beraten lassen. Diesen finden Betroffene im Internet unter www.notar.de.
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