BU-Rente trotz Haft!

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BU-Rente trotz Haft!

18.03.2016

Sind Versicherungsbedingungen unklar, gilt das, was für den Versicherungskunden am günstigsten ist. Wird ein Versicherungsnehmer im Gefängnis bedingungsgemäß berufsunfähig, muss die Versicherung trotzdem leisten. Das stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem von Wirth-Rechtsanwälte erstrittenen Urteil am 03.03.2016 (Geschäftszeichen 12 U 5/15 - Revision wurde nicht zugelassen) fest und verurteilte die Versicherung zur Zahlung.

Was war geschehen?

Der Kläger und Versicherungsnehmer war in gehobener Position als Finanzberater tätig. In Ausübung dieser Tätigkeit hat er einen Kunden um mehrere hundert tausend Euro erleichtert. Dies nahm die Staatsanwaltschaft zum Anlass bei ihm im Herbst 2008 eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Letztendlich musste er im Winter 2008 ins Gefängnis und dort eine 2 ½ jährige Freiheitsstrafe verbüßen.

Bereits zwischen der Hausdurchsuchung und der letztendlichen Inhaftierung begab er sich, geschockt durch die Ereignisse, in psychische Behandlung. Zwar wurde in diesem Stadium zunächst nur eine eher leichte Anpassungsstörung diagnostiziert. Diese Krankheit verstärkte sich jedoch durch die Inhaftierung und verfestigte sich in der Folge zu einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung, die eine Berufsausübung bis heute unmöglich machte.

Hinzu kam, dass der Kläger angesichts der Ereignisse den Versicherungsvertrag zum 30.3.2009 gekündigt hatte.

Um eine Versicherungsleistung zu erhalten musste er somit beweisen, dass bereits bis 30.3.2009 alle Leistungsvoraussetzungen vorlagen und damit insbesondere auch eine sogenannte schlechte Prognose seiner Krankheit gestellt werden konnte. Diesen Beweis konnte er nicht führen. Die Versicherung lehnt daher die begehrte Rente ab. Der Kunde klagte.

Das Landgericht wies die Klage ab und stellte darüber hinaus fest, dass die Versicherung auch aufgrund der Inhaftierung leistungsfrei sei. Nach der Rechtsauffassung des Landgerichtes führte die Inhaftierung und gerade nicht die psychische Erkrankung dazu, dass er berufsunfähig war.

Das sah das Oberlandesgericht nun jedoch anders. Es hob das landgerichtliche Urteil auf und verurteilte die Versicherung in voller Höhe zur Zahlung.

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