Bauunternehmen pleite / Bauherr darf fristlos …

Anzeige

Bauunternehmen pleite / Bauherr darf fristlos kündigen

08.03.2016

Offene Forderungen auf beiden Seiten

Falls auf beiden Seiten Zahlungs- bzw. Bauverpflichtungen ausstehen, hat der Insolvenzverwalter das Wahlrecht, ob er den Vertrag erfüllt und den Lohn geltend macht oder die Erfüllung des Vertrags ablehnt (§ 103 InsO). Bis dahin ist der Vertrag in einem „Schwebezustand“, in dem keine Partei von der jeweils anderen Forderungen verlangen darf. Allerdings kann der Auftraggeber den Insolvenzverwalter dazu auffordern, sein Wahlrecht innerhalb einer angemessenen Frist auszuüben. Lehnt dieser ab oder missachtet er die Frist, kann er die beiderseitige Erfüllung des Vertrages nicht mehr fordern. Dann sollte der Bauherr den Schaden zur Insolvenztabelle anmelden. Dies kann bedeuten, dass der geschuldete Werklohn und der Schadensersatzanspruch des Bauherrn miteinander verrechnet werden. Ist dieser Schritt getan, kann der Bauherr gegen den Bürgen des Schuldners vorgehen.

 

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts­kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

 

Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

AzetPR
International Public Relations GmbH
Consulting / Editorial Services

Andrea Zaszczynski
Wrangelstraße 111
20253 Hamburg
Telefon: 040/41 32 70-30
Fax: 040/41 3270-70
www.azetpr.com

 

Kommentare

 

Kommentar hinzufügen

Bitte geben Sie zum Schutz vor Spam die Summe in das Feld ein.
Anzeige
InterRisk - DKM

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe
Anzeige
Kundenzeitung

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.