Abmahnungsgefahr: Impressumspflicht einer sich im Aufbau …

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Abmahnungsgefahr: Impressumspflicht einer sich im Aufbau befindlichen Webseite (LG Aschaffenburg)

30.03.2016

Was sollte nun explizit beachtet werden?

Anzuraten ist in jedem Fall bei Baustellenwebseiten immer Impressum zu führen. Sollte dieses nicht möglich sein, sollte die Webseite zunächst offline geschaltet werden, bis die entsprechenden Informationen zur Verfügung stehen und hochgeladen werden können. Viele Versicherungsvermittler und andere Gewerbetreibende sichern sich meist viele Internet-Domains und weisen darauf hin, dass "die Webseite sich im Aufbau" befindet. Dabei wird in den meisten Fällen nicht beachtet, dass das Impressum mit den entsprechenden und jeweiligen Informationspflichten ebenfalls online stehen muss. So dann können Abmahnungen sowie einstweilige Verfügungen drohen, welche Kostenintensive Verfahren nach sich ziehen können. Dieses gilt es bestenfalls im Vorwege zu vermeiden.

 

 

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke
Telefon: 040 - 34 80 97 50
E-Mail: joehnke@joehnke-reichow.de

 

Unternehmen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Großneumarkt 20
20459 Hamburg

Internet: www.joehnke-reichow.de

 

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