BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler nach § 34f …

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BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler nach § 34f der Gewerbeordnung - BCA AG: „Planungssicherheit für freie Finanzberatung schaffen“

14.03.2019


Qualifizierte Finanzberatung braucht verlässliches Geschäftsmodell

Die BCA AG bietet freien Finanzberatern mit ihrem Haftungsdach eine Alternative zur eigenen Zulassung. „Die qualifizierte Finanzberatung braucht nicht nur politische und regulatorische Planungssicherheit. Ein Haftungsdach muss für den Berater verlässlich und in seinen Kosten transparent sein“, sagt Ulbricht.

„Darüber hinaus umfasst unser Angebot ein Weiterbildungs- und Dienstleistungsprogramm, das weit über gesetzliche Verpflichtungen hinausgeht und mit der Übernahme zahlreicher Backoffice- und Prüfungstätigkeiten den Finanzberatern die volle Konzentration auf ihre Kernkompetenz, die individuelle und fachliche Beratung ihrer Kunden, ermöglicht“, so Ulbricht.

„Viele Banken und Sparkassen dünnen ihr Filialnetz weiter aus. Eine fachliche Beratung zur immer wichtigeren privaten Altersvorsorge und zum Vermögensaufbau könnte unter diesen Vorzeichen vor allem in der Fläche zur Mangelware werden. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass es den Anstoß und die Beratung dringend braucht, um die Bevölkerung davon zu überzeugen, rechtzeitig Vermögen aufzubauen und privat vorzusorgen“, weist Ulbricht in Zeiten des demografischen Wandels auf eine wichtige gesellschaftliche Funktion der Finanzberatung hin.

Die BCA Gruppe hat zum Thema „BaFin-Regulierung für Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO“ eigens eine Hotline eingerichtet. Unter der Nummer 06171 9150-168 stehen freien Finanzberatern ausgewiesene Experten Rede und Antwort.

 

Pressekontakt:
BCA AG
Mirko Faust
Hohemarkstraße 22
D-61440 Oberursel
Tel.: +49 (0) 61 71 91 50 - 150
Fax: +49 (0) 61 71 91 50 - 151
Presse@bca.de

 

 

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