BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler nach § 34f …

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BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler nach § 34f der Gewerbeordnung - BCA AG: „Planungssicherheit für freie Finanzberatung schaffen“

14.03.2019

Um das Vorhaben der Großen Koalition, die freien Finanzanlagenvermittler der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu unterstellen, war es zuletzt eher still geworden – eine trügerische Ruhe. Eine Anfrage der FDP-Fraktion hat jüngst herausgestellt, dass die Bundesregierung ihr Vorhaben zügig umsetzen möchte. Dr. Frank Ulbricht, Vorstand des Maklerpools BCA AG, fordert Planungssicherheit.


Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wird zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht über die freien Finanzanlagevermittler eine schrittweise Übertragung der Aufsicht auf die BaFin gefordert. „Das gerade bestätigte Vorhaben darf kaum jemanden überraschen. Allerdings mag mancher die zügige Umsetzung so nicht erwartet haben. Aus Sicht der freien Finanzberater ist es deshalb dringend notwendig, die anhaltende Unklarheit über die Auswirkungen der Regulierung zu beseitigen, um langfristig Planungssicherheit für Makler und Vermittler zu schaffen“, sagt Dr. Frank Ulbricht.

Für freie Finanzvermittler ist die Situation nach wie vor nicht zufriedenstellend – zu unspezifisch sind die Aussagen und zu groß ist die Bandbreite der offenen Fragen: Ist die freie Finanzberatung künftig nur über den Erwerb einer eigenen Lizenz nach dem Kreditwesengesetz (KWG) möglich? Verschiebt sich womöglich der Erscheinungstermin für die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV), um diese gleich in das BaFin-Regime zu inkludieren? Oder werden sich angesichts der häufig unterstellten Auslastungsgrenze der BaFin letztendlich doch nicht so viele Änderungen ergeben? Klar zu sein scheint, dass die Mehrkosten für eine BaFin-Aufsicht direkt auf die Vermittler umgelegt werden sollen.

Freie Finanzdienstleister sichern Zugang zu qualitativer Beratung

Hinsichtlich der Finanzierung der BaFin-Aufsicht ließ die Bundesregierung verlauten: „Da die BaFin umlagefinanziert ist, werden die Kosten über Gebühren und Umlagen auf die Beaufsichtigten umgelegt.“ Ein solches Modell wird nicht ohne Auswirkungen bleiben und es werden mit Sicherheit Mehrkosten in unbestimmter Höhe auf Vermittler zukommen. „Die Bundesregierung muss sich fragen lassen, inwieweit die Förderung von Vermögensbildung und privater Altersvorsorge nicht im Widerspruch zur möglichen weiteren Konsolidierung der freien Finanzdienstleister steht“, sagt Ulbricht.

„Wir haben uns intensiv darauf vorbereitet, unseren angeschlossenen freien Finanzberatern sowie jenen, die es werden wollen, als Partner zur Seite zu stehen, ganz gleich, welchen regulatorischen Weg sie künftig einschlagen wollen“, sagt Ulbricht. Mit der Bank für Vermögen AG (BfV) verfügt die BCA AG über ein eigenes Haftungsdach, das alle Auflagen erfüllt, schon heute Planungssicherheit bietet und freien Finanzdienstleistern unter einem näher rückenden BaFin-Regime die barrierefreie Berufsausübung ermöglicht. Diejenigen, die eine eigene Erlaubnis gegen Entgelt und Auflagen anstreben, können ebenfalls auf die bewährten Dienstleistungen und Abwicklungsprozesse der BCA AG vertrauen.

Tochtergesellschaft stellt praxiserprobtes Haftungsdach

Als einhundertprozentige Tochter der BCA AG ist die BfV – anders als vieler Wettbewerber – in Deutschland und nicht im europäischen Ausland ansässig. Die BfV arbeitet bereits seit vielen Jahren unter der Aufsicht der BaFin. Mit Beginn des Jahres 2018 hat sie sämtliche Regelungen der MiFID II in den Beratungsprozessen für ihre Makler und Vermittler implementiert und die dazu maßgeblichen Compliance-Prozesse realisiert.

Alle Leistungen innerhalb der BfV wurden bereits im Rahmen der Vorbereitungen auf die MiFID II so konzipiert, dass diese sofort für die nach § 34f der Gewerbeordnung (GewO) regulierten Bereiche der BCA AG nutzbar sind. Kostentransparenz, Zielmarktanforderungen, Geeignetheitsprüfung und Telefonaufzeichnungen sind integrale Bestandteile der internen Beratungssoftware und in allen maßgeblichen Prozessen in der Beratung und Abwicklung vereint.

 

 

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