Immobilienmakler ohne Makel - Daran erkennen Sie einen seriösen Vermittler
In die eigenen vier Wände: Was darf und muss der Makler?
Welche Services kann ich von einem seriösen Makler verlangen?
Tür aufschließen und fertig? Damit ist die Arbeit eines seriösen Immobilienmaklers nicht getan. „Üblicherweise kann man von dem beauftragten Makler bestimmte Leistungen erwarten“, sagt Rechtsanwältin Hendrickje Mundt. Dazu gehören unter anderen die Wertermittlung der Immobilie, die Exposé-Erstellung, die Bewerbung einer Immobilie in Print- oder Online-Medien, die Organisation und Koordination von Besichtigungen, das Führen von Verhandlungen zwischen Interessenten und Verkäufern sowie die Organisation rund um den Kaufvertrag mit der Vermittlung zwischen Notar, Interessent und Verkäufer. „In der Qualität dieser Leistungen unterscheiden sich – wie in jeder Branche – die Guten von den Schlechten. Dazu gibt es aber keine gesetzliche Regelung“, weiß die ROLAND-Partneranwältin.
Mängel am Objekt: Was muss der Makler dem Interessenten preisgeben?
Ob Feuchtigkeit im Keller, ein Leck im Dach oder der neu gebaute Flughafen nebenan: Es ist für den Käufer mehr als ärgerlich, wenn er nach dem Notartermin Mängel an seinem neu erstandenen Eigenheim entdeckt. Doch kann er den Makler dafür haftbar machen? Rechtsexpertin Hendrickje Mundt sagt dazu: „Der Makler ist verpflichtet, ungefragt alle Tatsachen zu offenbaren, die für den Vertragsabschluss des Interessenten von wesentlicher Bedeutung sind. Diese ‚Tatsachen‘ sind allerdings einzelfallabhängig.“ Liegt zum Beispiel ein Sachmängel-Gutachten zur Immobilie vor, muss der Vermittler dieses Gutachten dem Interessenten zur Verfügung stellen. Ebenso muss der Immobilienmakler potenzielle Käufer darauf hinweisen, dass bestimmte Räume, die nicht die Kriterien für einen Wohnraum erfüllen, auch nicht zu Wohnzwecken genutzt werden dürfen. „Kennt der Immobilienmakler auf eine bestimmte Frage keine Antwort oder ist sich darüber unsicher, darf er keine Antworten ‚ins Blaue hinein‘ geben“, so die Anwältin.
Maklerprovision: Wie sehen die gesetzlichen Regelungen aus?
Anders als bei der Vermietung gilt beim Immobilienkauf bzw. -verkauf kein Bestellerprinzip. „Wer die Provision des Maklers übernimmt und wie hoch diese ist, unterscheidet sich von Region zu Region und ändert sich zum Teil mit den Marktgegebenheiten. Gesetzliche Vorgaben gibt es dazu nicht“, sagt Rechtsanwältin Mundt. „Während es in Berlin üblich ist, dass der Käufer zahlt, teilen sich in Schleswig-Holstein hingegen häufig beide Parteien die Provision. Dabei liegt die Höhe meist zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises, zuzüglich Mehrwertsteuer.“ Die Provision ist übrigens spätestens dann fällig, wenn der Makler die Immobilie erfolgreich vermittelt hat, also zur Unterzeichnung des Notarvertrags – nicht etwa erst, wenn der Kaufpreis überwiesen wurde.
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Dr. Jan Vaterrodt
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