Immobilienmakler ohne Makel - Daran erkennen …

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Immobilienmakler ohne Makel - Daran erkennen Sie einen seriösen Vermittler

27.11.2018

Immobilienmakler ohne Makel - Daran erkennen Sie einen seriösen Vermittler © seanlockephotography_Fotolia_77315370

Als wäre der Immobilienmarkt gerade in den Großstädten nicht schon angespannt genug, treiben sich auch noch viele schwarze Schafe in der Immobilienvermittlung herum. Massenbesichtigungen, fehlendes Know-how und sogar verschwiegene Mängel sind – insbesondere in den Ballungszentren – keine Seltenheit. Der Beruf des Immobilienmaklers ist in Deutschland nicht geschützt, weshalb im Prinzip fast jeder dieser Tätigkeit nachgehen kann – sogar ohne Ausbildung.

Woran erkennt man also einen seriösen Immobilienmakler und welche Rechte und Pflichten hat er? ROLAND-Partneranwältin Hendrickje Mundt von der Kanzlei Raudszus & Partner aus Plön weiß, was die Vermittler dürfen und was nicht. 

Was ist in der Vermietung erlaubt? 

Massenbesichtigung: Kann ich mich dagegen wehren? 
Wenn fünf, zehn oder zwanzig Menschen durch eine kleine Wohnung laufen, ist das nicht nur für die Interessenten, sondern auch für den bisherigen Mieter, der ausziehen wird, oft eine Zumutung. Doch habe ich als Mieter überhaupt ein Mitspracherecht, wenn der Vermieter oder der Makler eine sogenannte Massenbesichtigung durchführen will? Rechtsanwältin Hendrickje Mundt kann Mieter beruhigen: „Als aktueller Mieter einer Wohnung kann man auf einer Einzelbesichtigung mit Mietinteressenten bestehen – zum Beispiel, um Diebstahl vorzubeugen.“ Auch sonst ist der Vermieter bzw. der Makler dazu verpflichtet, auf die Belange des Mieters Rücksicht zu nehmen, beispielsweise auf die Arbeitszeiten oder Arzttermine. Aber: In vielen Fällen ist es nützlich, sich als Mieter kooperativ zu zeigen. Denn je schneller ein neuer Mieter gefunden wird, desto schneller kann man ausziehen und spart sich unter Umständen sogar eine doppelte Mietzahlung. Schufa, Einkommen, Haustiere: Was muss ich bei der ersten Anfrage angeben?
Zahlreiche Online-Portale vereinfachen die Wohnungssuche erheblich: einfach nach bestimmten Kriterien filtern, Wohnung aussuchen und Anfrage senden. „Grundsätzlich müssen Mietinteressenten nur die Daten angeben, die für den Abschluss oder die Erfüllung des Mietvertrags erforderlich sind. Dazu gehören zum Beispiel die Einkommensverhältnisse und die Anzahl der einziehenden Personen“, weiß die Rechtsexpertin. Doch häufig verlangen Makler zusätzliche Angaben. „Unzulässig sind beispielsweise Fragen nach der Religion, der Familienplanung oder nach der Mitgliedschaft im Mieterverein.“ 

Provision: Wer zahlt die Maklercourtage bei einer Vermietung?
„Seit der Einführung des sogenannten Bestellerprinzips ist ganz klar geregelt, wer den Makler bezahlen muss: nämlich der, der ihn auch beauftragt hat“, sagt Rechtsanwältin Hendrickje Mundt. Das ist in der Regel der Vermieter. „Der Immobilienmakler hat die Provision dann verdient, wenn die Wohnungsvermittlung erfolgreich war – soweit die Vermittlung Inhalt des Maklervertrags war. Ist der Mietvertrag also unterzeichnet, wird auch die Provision für den Makler fällig“, führt die Rechtsexpertin weiter aus. Gesetzlich vorgesehen sind maximal zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten-Vorauszahlung (Kaltmiete), aber zuzüglich der Mehrwertsteuer. 
 

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