Erste Gläubigerversammlungen für insolvente deutsche P&R …

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Erste Gläubigerversammlungen für insolvente deutsche P&R Gesellschaften am 17. und 18. Oktober in der Münchner Olympiahalle - Hinweise für Teilnehmer

11.10.2018

- Gläubiger, die sich durch einen Anwalt vertreten lassen, müssen diesem zuvor eine entsprechende Vollmacht ausstellen. In diesem Fall soll auch die Zutrittskarte (soweit vorhanden) an den Anwalt weitergegeben werden. Wir empfehlen den Anwälten, höchst vorsorglich auch ihre Originalvollmachten mit zu den Terminen zu nehmen.

- Gläubiger, die sich durch eine andere Person (vor allem Familienangehörige) vertreten lassen, müssen diesen ebenfalls eine schriftliche Vollmacht erteilen. Im Falle einer Vertretung durch Personen, die kein Anwalt sind, ist die Vollmacht im Original nebst amtlichem Lichtbildausweis zum Berichtstermin mitzubringen.

- Zur Sicherheit sollten Teilnehmer auch einen Nachweis für die Anmeldung der Forderung bei sich führen (Kopie der Forderungsanmeldung).

Der sogenannte Berichtstermin ist die erste Gläubigerversammlung in einem Insolvenzverfahren, zu der alle Gläubiger eingeladen sind. Die Leitung obliegt dem Insolvenzgericht. Der Verlauf des Berichtstermins ist in weiten Teilen gesetzlich vorgeschrieben. Die Tagesordnung ergibt sich aus dem Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts München - Insolvenzgericht.

Ungestörte Verwertung ist Voraussetzung für frühzeitige Abschlagsverteilung

Ein zentraler Punkt der Gläubigerversammlungen ist der Bericht des Insolvenzverwalters Dr. Michael Jaffé. Er wird darin ausführlich auf die Krisenursachen, die Hintergründe der Insolvenz und die Möglichkeiten zur Verwertung des vorhandenen Vermögens eingehen.

Wie bereits bekanntgegeben, hat die Bestandsaufnahme ergeben, dass die Zahl der von den vier deutschen Gesellschaften an die Anleger verkauften Container deutlich über der Zahl der vorhandenen und verwalteten Container liegt. Während rund 1,6 Mio. Container vorhanden sein müssten, beträgt die Fehlmenge rund 1 Mio. Stück. Eine Fehlmenge besteht bereits seit Jahren und hat sich seit dem Jahr 2007 immer weiter vergrößert.

Nach den Ergebnissen der Bestandsaufnahme haben die deutschen Gesellschaften über viele Jahre hinweg Verträge mit Anlegern über Container geschlossen, die es de facto nie gegeben hat und die auch nicht angeschafft wurden. Vielmehr wurden die neu eingeworbenen Gelder dazu genutzt, laufende Verbindlichkeiten aus Mietzahlungen und Rückkäufen gegenüber "Altanlegern" zu begleichen.

Oberstes Ziel für die Insolvenzverwalter ist weiterhin die Minimierung der Schäden der Anleger durch eine bestmögliche Verwertung der vorhandenen Container-Flotte. Dies setzt eine koordinierte Verwertung innerhalb der deutschen Insolvenzverfahren voraus. Die Anleger werden dann über die auf ihre Insolvenzforderungen gezahlte Quote an den Erlösen aus der koordinierten Verwertung partizipieren.

Da ein Großteil der P&R Anleger bereits im fortgeschrittenen Alter ist (mehr als ein Drittel ist über 70 Jahre alt), strebt die Insolvenzverwaltung frühzeitige Abschlagszahlungen an, sobald entsprechende Mittel generiert werden konnten und Rechtssicherheit hergestellt ist.

Derzeit läuft das Container-Vermietungsgeschäft weiter stabil, weit über 90 Prozent der Container-Flotte sind vermietet. Insbesondere die Geschäftsbeziehungen der Schweizer P&R-Gesellschaft zu den Leasinggesellschaften und den Endkunden sind bislang weiter intakt, so dass laufende Einnahmen generiert werden. Aufgrund der vertraglichen und historisch gewachsenen Strukturen agiert die Schweizer Gesellschaft als Dienstleister, der die Einnahmen einziehen und weiterleiten soll.

 

 

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