Erste Gläubigerversammlungen für insolvente deutsche P&R …

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Erste Gläubigerversammlungen für insolvente deutsche P&R Gesellschaften am 17. und 18. Oktober in der Münchner Olympiahalle - Hinweise für Teilnehmer

11.10.2018

Bericht über Krisenursachen, Hintergründe der Insolvenz und Verwertungsmöglichkeiten - Am 17. und 18. Oktober 2018 finden in der Münchner Olympiahalle (Spiridon-Louis-Ring 21, 80809 München) die Berichtstermine (Gläubigerversammlungen) in den Insolvenzverfahren für die P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, die P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH sowie die P & R Transport-Container GmbH statt.

Aufgrund der hohen Zahl von betroffenen Anlegern (insgesamt rund 54.000) dürfte es sich dabei um eine der größten Veranstaltungen dieser Art in Deutschland überhaupt handeln. Aktuell haben sich dafür bereits mehrere Tausend potenzielle Teilnehmer angemeldet.

Zur Vorbereitung der Gläubigerversammlungen und zur Forderungsanmeldung waren Anfang August insgesamt 87.356 Schreiben an Gläubiger verschickt worden. Weit über 80.000 Einzelforderungen wurden daraufhin an die Insolvenzverwalter zurückgemeldet. Das entspricht einer Rücklaufquote von über 90 Prozent. "In 99 Prozent der Fälle wurden dabei die von den Insolvenzverwaltern aufbereiteten Angaben und Daten übernommen", konnte der vom Amtsgericht München als Insolvenzverwalter bestellte Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé heute mitteilen.

In Spitzenzeiten waren allein mehr als 20 Mitarbeiter der Insolvenzverwaltung nur mit eingehenden Anrufen auf der eingerichteten Telefon-Hotline befasst. Es werden weiterhin noch Forderungsanmeldungen bearbeitet, da Gläubiger auch nach der vom Gericht zur Vorbereitung der Gläubigerversammlung gesetzten Frist (14. September) noch Forderungen geltend machen können.

Um allen Gläubigern einen möglichst schnellen und ungehinderten Zugang zu den Gläubigerversammlungen zu ermöglichen, bittet die Insolvenzverwaltung um die Beachtung folgender Hinweise:

- Aufgrund der hohen Zahl der Anmeldungen sollten Teilnehmer möglichst frühzeitig, d.h. möglichst bereits vor oder spätestens zum jeweils angegebenen Einlassbeginn vor Ort sein, da die Sicherheits- und Einlasskontrollen ebenso wie die Akkreditierung erfahrungsgemäß viel Zeit in Anspruch nehmen werden. Um die bei Gerichtsterminen üblichen Sicherheitskontrollen zu erleichtern bzw. zu beschleunigen, werden die Teilnehmer gebeten, kein Gepäck mitzunehmen und auch keine gegebenenfalls als "gefährlich" einzustufenden Gegenstände mit sich zu führen.

- Für den ersten Berichtstermin im Insolvenzverfahren über das Vermögen der P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH Grünwald (Az. 1542 IN 728/18) beginnt der Einlass am Mittwoch, 17.10.2018, um 8:00 Uhr. Bislang haben sich für diese Versammlung bereits über 4.000 Anleger angemeldet.

- Für die beiden weiteren Berichtstermine im Insolvenzverfahren über das Vermögen der P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH Grünwald (Az. 1542 IN 726/18), sowie über das Vermögen der P & R Transport-Container GmbH Grünwald (Az.1542 IN 1127/18) beginnt der Einlass jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn (am 18.10.2018 ab 9:00 Uhr bzw. ab 14:00 Uhr). Für die Gläubigerversammlungen dieser beiden Gesellschaften haben sich bislang etwa 3.200 bzw. 1.900 Anleger angemeldet.

- Alle teilnehmenden Gläubiger oder ihre Vertreter werden gebeten, ihre Zutrittskarte, die dem Anschreiben des Insolvenzverwalters beigefügt war, mit zum Termin mitzubringen. Für die Einlasskontrolle müssen sie sich zudem mit einem amtlichen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen können. Ohne amtlichen Lichtbildausweis ist kein Zugang möglich. Sollten sie als Vorstand oder Geschäftsführer bzw. Vertreter einer juristischen Person teilnehmen wollen, müssten sie zudem einen aktuellen Handelsregisterauszug (max. einen Monat alt) mitbringen, um ihre Vertretungsmacht nachzuweisen.

- Die Zulassung von Gästen zur Gläubigerversammlung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Dies gilt auch für Ehepartner, die nicht selbst Gläubiger sind. Gläubiger, die Hilfe benötigen, sollen dies bei der Akkreditierung glaubhaft machen, etwa durch Vorlage eines Schwerbehindertenausweises. Auch in diesem Fall ist nur eine Person zur Unterstützung zugelassen.

 

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