Serie: Schadensfall des Monats August 2024 …

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Serie: Schadensfall des Monats August 2024 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Bis dass der Tod uns scheidet oder eben doch nicht“

02.09.2024

Deckungsebene

A konnte uns nun sehr zügig mitteilen, dass für diese Klage im Zusammenhang mit der Vermittlung von Nachrangdarlehen kein Versicherungsschutz gewährt wird. Wir versuchten A jedoch davon zu überzeigen, dass Versicherungsschutz gewährt werden sollte. Hierbei stützten wir uns im Wesentlichen auf zwei Argumentationsstränge: Zum einen wurde das streitgegenständliche Nachrangdarlehen am 21.01.2015 gezeichnet. Damit galt noch die alte Fassung des § 1 VermAnlG, in der Nachrangdarlehen noch keine Vermögensanlagen im Sinne des Gesetzes darstellten. Zum anderen wiesen wir kritisch auf den überaus schleppenden zeitlichen Ablauf der Schadenbearbeitung hin, in dessen Verlauf A mehrfach die Möglichkeit, wenn nichts sogar die Verpflichtung hatte, auf deren deckungsrechtliche Bedenken hinzuweisen. Da mutet es doch überaus „unglücklich“ an, wenn die Tochter nunmehr eine überraschend deutliche Ablehnung erhält. A folgte unserer Argumentation und gewährte schließlich vor dem Hintergrund der Besonderheit des Falles doch noch Versicherungsschutz.

 

Fazit

Auch im Todesfall erweist sich die ohnehin vorzugswürdige Entscheidung, die eigene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung durch einen spezialisierten Fachmakler betreuen zu lassen, als erheblicher Mehrwert; auch wenn der/die ursprüngliche VersicherungsnehmerIn   hiervon nur noch in der Form profitiert, dass den Hinterbliebenen für mitunter nach dem Ableben noch auftauchende kritische deckungsrechtliche Problem- und Fragestellungen direkte, unkomplizierte und fachkundige Unterstützung zur Verfügung steht. Als Makler stehen wir im Lager des Kunden/ der Kundin, zu dem selbstverständlich auch dessen/deren Erben zählen.

 

Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH:

Die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg bietet mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.

Ansprechpartner zu dieser Meldung:

Dr. Oliver Fröhlich, Hans John Versicherungsmakler GmbH

E-Mail: schaden@haftpflichtexperten.de

 

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