Was ist eigentlich – aus Sicht der Versicherer - eine Garage?
Die VHV hat in einem aktuellen Fall festgestellt, dass die Bezeichnung Garage doch sehr unterschiedlich betrachtet wird und die Mitarbeiter aus einer Garage ein Nebengebäude mit einem erheblichen Prämienzuschlag machen wollten.
Zunächst wurde festgestellt, dass es sich aufgrund der Nutzfläche um keine „Standard-Garage“ handelt. Nach einer Rückfrage, was unter „Standard-Garage“ zu verstehen ist, wurde dann bestätigt, dass mit „Standard-Garagen“ die üblichen Fertiggaragen (Boxen) gemeint sind. Und nur diese wären angeblich mitversichert.
Dann kam die überraschende Erkenntnis bzw. Behauptung, dass die betreffende Garage nicht als Garage konzipiert wurde. Obwohl selbst von einem Gutachter das Gebäude als Garage bezeichnet wurde.
Div. weitere Faktoren wurden für die Einschätzung, ob es sich um eine Garage oder ein Nebengebäude handelt, herangezogen. Selbst ein hinter der Garage "lediglich vermuteter" Grillplatz mit einer angebauten Überdachung führte zur Einschätzung, dass es sich um keine Garage handeln würde.
Nach weiteren Eingaben hat die VHV die Angelegenheit dann aber zur Zufriedenheit des Kunden – und des Maklers – zum Abschluss gebracht.
Vermutlich würde diese beispielhafte und unterschiedliche Betrachtungsweise auch bei anderen Versicherern zutreffen, wenn der Makler häufiger um eine individuelle Einschätzung bitten würde und er sich nicht auf die Aussage der so einfach mitzuversichernden Garage verlassen würde.
Wir haben deshalb auch bei anderen Versicherern nachgefragt, wie eine Garage jeweils definiert wird und welche Besonderheiten zu berücksichtigen sind.
Die InterRisk teilte uns mit: „Eine Garage ist eine meist abschließbare, überdachte und durch feste Wände umschlossene Abstellmöglichkeit für Fahrzeuge. Wir fragen bei Garagen nicht nach der Anzahl der Stellplätze oder nach der Nutzfläche. Ob diese ein Spitzdach haben oder ein Flachdach, ist nicht relevant. Auch Doppelstockgaragen für zwei KFZ übereinander sind bei uns versichert.
Wenn allerdings die Garage nur Teil eines Nebengebäudes ist, das größer ist als 25 qm und noch zu anderen Zwecken genutzt wird (Lagerraum, Waschküche, Gästezimmer, Partyraum...), muss das Nebengebäude im Antrag angegeben werden und die Mitversicherung wird individuell überprüft.“