Serie: Schadensfall des Monats Dezember 2021 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: Recht unverbindlich
Das Ende vom Lied
Für den konkreten Fall bedeutete das, dass der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer die Sachverhaltsschilderung von M2 zur Kenntnis nahm und sich hinsichtlich der gegenüber dem Ombudsmann abzugebenden Stellungnahme mit M2 abstimmte. Der Ombudsmann half der Beschwerde (erwartungsgemäß) nicht ab. Eigentlich hätte der Ombudsmann dies schon aus dem Grunde tun können bzw. müssen, weil es hier um Schadensersatzforderungen aus der reinen Betreuung eines Vertrages ging (s.o.), tatsächlich berief man sich jedoch darauf, dass laut Maklervertrag keine Verpflichtung bestanden hätte, Inhalt und Umfang der Wohngebäudeversicherung zu prüfen und dass auch nicht ersichtlich gewesen sei, dass die Versicherungssumme zu gering bemessen gewesen sei. Zu der trotzdem möglichen Inanspruchnahme des Versicherungsmaklers M2 im Rahmen eines Zivilgerichtsverfahrens kam es danach nicht mehr.
Fazit:
Wenn zwischen einem Versicherungsnehmer, seinem Versicherungsmakler und dessen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer Einigkeit darüber besteht, dass Maklerpflichten verletzt wurden und daraus Schadensersatzansprüche resultieren, wird man es regelmäßig gar nicht erst zu einem Ombudsmannverfahren kommen lassen – eine rechtzeitige Schadensmeldung an den Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer vorausgesetzt. Sind dagegen Anspruchsvoraussetzungen oder die Schadenshöhe streitig, dann wird eine Entscheidung üblicherweise durch Gerichtsurteil und nicht durch Entscheidung des Ombudsmanns getroffen werden.
Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH:
Die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg bietet mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.
Ansprechpartner zu dieser Meldung:
Ass. jur. Rudolf Bauer, LL.M. Versicherungsrecht, Prokurist der Hans John Versicherungsmakler GmbH
E-Mail: schaden@haftpflichtexperten.de