Serie: Schadensfall des Monats April 2021 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Drum prüfe wer sich bindet…“
Fazit
M2 ist hier durch das Handeln ihres Untervermittlers M1 wegen eines Risikos – die Vermittlung geschlossener Fonds – in die Haftung gebracht worden, das sie selbst gar nicht eingehen wollte (man hatte auch gar keine Gewerbeerlaubnis für die Tätigkeit nach § 34c GewO) und dementsprechend nicht versichert hatte. Den daraus resultierenden Ärger und Schaden hatten schlussendlich beide. Das kommt leider häufiger vor. Ein unklarer Außenauftritt, insbesondere ein allzu sorgloser Umgang mit Visitenkarten, Firmenstempeln, E-Mail-Signaturen und Geschäftspapier bringt Kooperationspartner immer wieder wechselseitig in Schwierigkeiten. Und auch das Thema Beratungsdokumentation ist in diesem Zusammenhang nicht zu vernachlässigen. Wer mit Untervermittlern zusammenarbeitet, ist gut beraten, darauf zu achten, dass diese bei der Dokumentation diejenige Sorgfalt walten lassen, die man auch selbst an den Tag legen oder von angestellten Mitarbeitern einfordern würde.
Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH:
Die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg bietet mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.
Ass. jur. Rudolf Bauer, LL.M. Versicherungsrecht, Prokurist der Hans John Versicherungsmakler GmbH
E-Mail: schaden@haftpflichtexperten.de