Serie: Schadensfall des Monats - September 2017 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Folgenloser Fehler“
C. Fazit
Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist zunächst eine schuldhafte Pflichtverletzung. Diese lag hier fraglos vor, weil M das Angebot des VR nicht hinreichend sorgfältig geprüft und dem O infolgedessen fahrlässig eine fehlerhafte Auskunft erteilt hatte. Weitere Voraussetzung ist aber naturgemäß auch das Vorliegen eines Schadens sowie eines Kausalzusammenhangs zwischen der Pflichtverletzung und dem Schaden. Da es sich um anspruchsbegründende Voraussetzungen handelt trifft die diesbezügliche Beweislast grundsätzlich den VN. Erst wenn die Verletzung einer vertraglichen Beratungspflicht und der Eintritt eines konkreten Schadens fest steht, tritt eine Umkehrung der Beweislast für die Schadenskausalität ein. Es oblag somit dem VN zunächst die Verursachung eines konkreten Schadens darzulegen und nötigenfalls zu beweisen. Dies ist O nicht gelungen, weil der von M vermittelte Versicherungsvertrag offenbar immer noch das günstigste am Markt erhältliche Angebot darstellte.
Ansprechpartner zu dieser Meldung:
Ass. jur. Rudolf Bauer
LL.M. Versicherungsrecht, Prokurist der Hans John Versicherungsmakler GmbH
E-Mail: schaden@haftpflichtexperten.de
Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH:
Seit 1989 am Markt bietet die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.