Serie: Schadensfall des Monats - September …

Serie: Schadensfall des Monats - September 2017 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Folgenloser Fehler“

18.09.2017

Diese Vorgehensweise war allerdings in verschiedener Hinsicht fragwürdig. Denn die zitierte Klausel zum Mindestselbstbehalt betraf nur die Kosten des Rechtsschutzes, also die Kosten für die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche. Hier hatte der Versicherer jedoch - entgegen seiner eigenen Versicherungsbedingungen - noch nicht einmal die eigentlich vorgeschaltete Prüfung der Haftpflichtfrage vorgenommen und konnte  somit auch gar nicht beurteilen, ob es überhaupt um die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche ging. Zudem handelte es sich bei dem Selbstbehalt der M auch nicht um den Mindestselbstbehalt, sondern um einen gegenüber dem Mindestselbstbehalt „erhöhten Mindestselbstbehalt“ bei dem eine abweichende Klausel hätte Anwendung finden müssen. Vor allem hatte man aber übersehen, dass es sich bei dem von M abgeschlossenen Vertrag zur Geschäftsinhaltsversicherung um einen Dreijahresvertrag handelte und es somit nahelag, dass O auch noch die Mehrprämien für die Folgejahre ersetzt verlangen würde, der Selbstbehalt demnach sehr wohl überschritten war. Nach entsprechendem Hinweis durch die Hans John Versicherungsmakler GmbH erfolgte eine (neuerliche) Prüfung des Sachverhaltes durch die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Diese bat die M nun um Mitteilung „zu welchem Beitrag der vom Kunden gewünschte Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer günstigenfalls hätte abgeschlossen werden können“. Die Maklerin stellte daraufhin Anfragen an verschiedene Versicherer. Sämtliche Angebote lagen preislich jedoch - teilweise deutlich - über dem Angebot der D-Versicherung. Vor diesem Hintergrund gewährte die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung M Versicherungsschutz in Form des Abwehrschutzes. M hätte es zwar lieber gesehen, wenn ihr vormaliger Kunde entschädigt worden wäre, die Entscheidung des Versicherers, die Forderungen des O abzuwehren, war jedoch nicht zu beanstanden. Es fehlte schlichtweg an einem Schaden des O, der übrigens auch keinerlei Versuch unternommen hatte den neuen Vertrag zur Inhaltsversicherung noch zu widerrufen. Die Forderungen des O wurden unter Hinweis darauf, dass „gegenwärtig kein Schaden dargelegt sei“ zurückgewiesen. Zu einer gerichtlichen Inanspruchnahme kam es in der Folgezeit nicht mehr. Vermutlich war es O nicht gelungen, anderweitig ein besseres Angebot als das der D-Versicherung einzuholen.

 

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
Dauercamper

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
Ihre externe Rechtsabteilung

Neueste Veranstaltungen

Messe / Kongress / Forum
Gemeinsam. Vertrieb. Niedersachsen.
24.06.2025

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt unzählige Veranstaltungen in unserer Branche – von den …

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
26.06.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Online
Aktuelle Fälle und Rechtsprechung zur Versicherungsmaklerhaftung
08.07.2025

Rechtsanwalt Michaelis und der Praktiker Christian Henseler bringen Sie in diesem Webinar auf den …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
15.07.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Allianz Direct expandiert - Übernahme des Eurofil-Direktgeschäfts von Abeille Assurances
19.06.2025

Allianz Direct, der paneuropäische Online-Versicherer der Allianz Gruppe, hat eine Vereinbarung zur Übernahme des …

Versicherungen
Wechsel in der Geschäftsführung der Versicherungsforen Leipzig
18.06.2025

Wechsel in der Geschäftsführung der Versicherungsforen Leipzig: Justus Lücke und Jens Ringel verlassen das …

Versicherungen
Aventus Maklergruppe übernimmt AssKoll aus Hagen - gezielter Ausbau in Nordrhein-Westfalen
18.06.2025

Mit der Übernahme der AssKoll – Assekuranz Kollmann GmbH & Co. KG aus Hagen …