Serie: Schadensfall des Monats - März …

Anzeige
Ihre externe Rechtsabteilung

Serie: Schadensfall des Monats - März 2016 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Kein Versicherungsschutz im Rahmen der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei verspäteter Schadenmeldung“

30.03.2016

Nachdem den Vermögensschaden-Haftpflichtversicherern das Urteil übermittelt worden war, lehnte zunächst der Versicherer des M (die X.-Versicherung) die Übernahme des ausgeurteilten Betrages ab. Versicherungsschutz bestünde nach § 1 der maßgeblichen AVB lediglich für den Fall, dass der VN wegen eines bei Ausübung beruflicher Tätigkeit begangenen Verstoßes von einem anderen auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht werde. Hier sei jedoch gerade nicht der M haftbar gemacht worden, sondern vielmehr die XY GmbH & Co. KG, die nicht über den Vertrag des M mitversichert gewesen sei. Zudem sei zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Beratung in 2006 das Risiko „Vermittlung geschlossener Fonds“ noch gar nicht versichert gewesen. Erst im Mai 2007 sei der Versicherungsschutz um diesen Baustein erweitert worden. Diese Einschätzung der Versicherung war letztlich nicht zu beanstanden. Versicherungsfall ist nach dem Verstoßprinzip der zum Schaden führende Pflichtenverstoß und nicht der Eintritt des Schadens oder der Zeitpunkt der Anspruchserhebung.

Die Hoffnungen der XY GmbH & Co. KG, die zum 22.05.2009 den zuvor bei der V.-Versicherung unterhaltenen Versicherungsvertrag gekündigt und einen neuen Vertrag zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der R.-Versicherung abgeschlossen hatte, ruhten also auf deren eigenen Versicherungsverträgen. Die V-Versicherung lehnte allerdings gleichfalls die Freistellung von dem ausgeurteilten Betrag ab. Die XY GmbH & Co. KG hätte den Versicherungsfall entgegen der  versicherungsvertraglichen Meldeobliegenheiten nicht umgehend der V.-Versicherung angezeigt. Auch habe der 2009 beendete Versicherungsvertrag lediglich eine 2-jährige Nachmeldefrist für das Risiko der Kapitalanlagevermittlung vorgesehen. Der Schadensfall sei der V.-Versicherung jedoch erst 2012, also nach Ablauf der Nachmeldefrist angezeigt worden. Hier half der XY GmbH & Co. KG leider auch ein Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH, nach der bei der Versäumung von Ausschlussfristen ein Entschuldigungsbeweis möglich ist (BGH Urt. V. 15.04.1992, Az. IV ZR 198/91), nicht weiter. Denn den Entschuldigungsbeweis konnte sie aufgrund der E-Mail des A vom 04.03.2011, die der V.-Versicherung aus den Anlagen zur Klageschrift ebenfalls vorlag, gerade nicht führen.

Auch die R.-Versicherung sah sich außerstande, Versicherungsleistungen zu bestätigen. Zum Verstoßzeitpunkt habe der dortige Vertrag noch gar nicht bestanden. Zwar sahen die Bedingungen Versicherungsleistungen auch für den während der Laufzeit eines Vorversicherungsvertrages erfolgten Verstoß vor, dies allerdings nur, „wenn der Vorversicherer allein wegen des Ablaufs der versicherungsvertraglichen Nachmeldefrist keinen Versicherungsschutz mehr zu gewähren hat“. Dies war hier nicht der Fall. Die Ablehnung der V.-Versicherung wegen des Ablaufs der Nachmeldefrist wäre für sich betrachtet nach der oben zitierten BGH-Rechtsprechung kaum haltbar gewesen, wenn nicht die VN auch gegen Meldeobliegenheiten verstoßen hätte. Die Ablehnung der V.-Versicherung beruhte deshalb nicht „allein“ auf dem Ablauf der Nachmeldefrist.

 

Ansprechpartner zu dieser Meldung:
Ass. jur. Rudolf Bauer, LL.M. Versicherungsrecht,
Prokurist der Hans John Versicherungsmakler GmbH
E-Mail: schaden@haftpflichtexperten.de

 

Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH:
Seit 1989 am Markt bietet die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.

 

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige

Neueste Veranstaltungen

Online
Sozialrecht: Wichtige Grundlagen für Versicherungsmaklerinnen und -makler
12.08.2025

Das Sozialrecht durchzieht all unsere Lebensbereiche – und erst recht Ihren Arbeitsalltag als Versicherungsmakler. …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
01.09.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Online
Wasserschäden in der Rechtsprechung
09.09.2025

Wasserschäden gehören zu den häufigsten Schadensfällen in der Gebäude- und Hausratversicherung. Nicht zuletzt durch …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
16.09.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
AfW veröffentlicht Praxisleitfaden für den sicheren Einsatz von KI in Vermittlerunternehmen
31.07.2025

Seit dem 02. Februar 2025 sind Teile der europäischen KI-Verordnung (KI-VO) in Kraft. Der …

Versicherungen
Provinzial beabsichtigt Risikoträger für Getsafe Policen zu werden
31.07.2025

Die andsafe AG, Digitalversicherer des Provinzial Konzerns, beabsichtigt, künftig als Risikoträger für rund 500.000 …

Wirtschaft / Politik
Darlehen für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sind keine Lösung
30.07.2025

Heute will das Bundeskabinett den Haushaltsplan für das Jahr 2026 beschließen. Wie auch schon …