Aktuelles

Es hagelt Kritik für die BaFin. Die Studie „Finanzsaufsicht und Finanzmarktwächter“ bemängelt die Befugnissen des neuen BaFin-Verbraucherbeirats. Verbraucher-Interessen würden nicht genug berücksichtigt.

Die Deutsche Telekom sieht einen gleichberechtigten Internetzugang durch ihre Pläne für eine Tempo-Drosselung nicht in Gefahr. 'Das Ziel für uns als Telekom ist in keiner Weise, das offene Internet zu beschränken', sagte Jan Krancke, der …

Einem Autofahrer, der nach einer Verurteilung wegen Nötigung im Straßenverkehr das von ihm geforderte medizinisch-psychologische Gutachten zur Feststellung seiner Fahrtauglichkeit nicht beigebracht hat, darf die Fahrerlaubnis entzogen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt am 10.06.2013 …

Köln 12. Juni 2013 – Die internationale Rating-Agentur Standard & Poor’s (kurz „S&P“) hat aktuell die Rating-Ergebnisse der Kerngesellschaften des Gothaer Konzerns – auch nach den neuen Rating-Kriterien – bestätigt. Die Gothaer Allgemeine Versicheru ...

Kursrutsch hin oder her: Aktien bieten im derzeitigen Zinstief eine der seltenen Chancen auf nennenswerte Rendite. Vor dem Kauf sollten Anleger genau überlegen, welche Papiere für sie die richtigen sind. FOCUS-MONEY zeigt die Favoriten. Related …

Nach den Aufräumarbeiten will der Bund über eine Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen für Hausbesitzer beraten. Versicherer warnen davor, dass diese zu leichtfertigem Handeln führen könnte.

Laut einer Studie der Economist Intelligence Unit haben mehr als ein Viertel der Versicherungsunternehmen Schwierigkeiten, ihre Risiken adäquat zu managen.

(ac) Schon lange erwartet – oder befürchtet – wird das Vergleichsportal von Google in Deutschland nun wohl bald realisiert werden. „Google compare“ soll im Herbst mit einem Kfz-Versicherungsvergleich online gehen. Das berichtete vor wenigen Tagen …

Wenn ein Fahrradfahrer bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Verkehrsteilnehmer stürzt und sich am Kopf verletzt, trägt er eine Mitschuld, wenn das Tragen eines Fahrradhelms die Verletzungen verhindert oder gemindert hätte. Dies gilt auch dann, …

Versicherungen

LV-Betrug im Saarland?

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Versicherungsmakler aus dem Saarland und Baden-Württemberg. Der Vorwurf: Millionenbetrug mit Lebensversicherungen.

Der Bundestag hat am Freitag das Gesetz zur Senkung der Säumniszuschläge in der Krankenversicherung verabschiedet. In der PKV wird ein Notlagentarif eingeführt.

Nach ersten Schätzungen beziffern sich die versicherten Hochwasserschäden auf bis zu vier Milliarden Euro. Dabei klafft eine Riesenlücke zu den Gesamtschäden, da vielen Bewohnern der Risikogebiete ein entsprechender Versicherungsschutz verwehrt bleibt.

Wie hoch die Flutschäden ausfallen werden, darüber besteht noch keine Klarheit. Vermutlich höher als beim letzten „Jahrhunderthochwasser". Außerdem: Die Helvetia spendete für einen guten Zweck und ein Verband setzt sich für gute Baufinanzierung ein.

Die Begeisterung der privaten Krankenversicherer für die geförderte ergänzenden Pflegeversicherung – Pflege–Bahr genannt – wächst. Die Gefahr einer negativen Auslese besteht angeblich nicht. Am besten verkauft sich Pflege–Bahr mit Aufbauprodukten.

Bei vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen kümmert sich der Geschäftsführer persönlich um den Versicherungsschutz für die Firma. Allerdings gibt es bei der Überprüfung Lücken. Nach wie vor besteht ein hoher Aufklärungs– und Beratungsbedarf.

Einem Autofahrer, der wegen Nötigung im Straßenverkehr verurteilt wurde und nach dessen Kenntnisnahme der Behörde das geforderte medizinisch-psychologische Gutachten zur Feststellung seiner Fahrtauglichkeit nicht beigebracht hat, darf zu Recht die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Kunden müssen in der Beratung über das Risiko der Aussetzung der Anteilsrücknahme aufgeklärt werden. Unterlässt der Berater diese Aufklärung, hat er den Anleger nicht anlagegerecht beraten, so das Urteil des OLG Frankfurt.

Das OLG Frankfurt hat entgegen einem Urteil des OLG Dresden entschieden, dass im Rahmen einer Anlageberatung betreffend eines offenen Immobilienfonds grundsätzlich über die Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme nach §81 InvG hingewiesen werden muss.

Öffentliches Versagen ist ebenso häufig wie kostspielig. Dahinter steckt kein Naturgesetz, sondern ein System der kollektiven Verantwortungslosigkeit. Doch Deutschland könnte auch anders.

Die Versicherungsunternehmen sehen keinen Grund für eine Pflichtversicherung gegen Flutkatastrophen. Stattdessen fordert die Branche besseren Hochwasserschutz vom Staat.

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