Der Pflege steht das Wasser bis …

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Der Pflege steht das Wasser bis zum Hals. Und der Pegel steigt.

14.03.2025

Sofortmaßnahmen zur kurzfristigen Stabilisierung der Finanzen notwendig

Der GKV-Spitzenverband fordert, dass die zukünftige Bundesregierung das Finanzierungsproblem in der Pflegeversicherung schnell angeht. Hierfür sind dringend politische Entscheidungen notwendig, die die finanziellen Probleme der Pflegeversicherung kurzfristig abmildern. Zwei Sofortmaßnahmen zur Stabilisierung der Finanzen sind: 

  • Der Bund zahlt die Gelder zur Finanzierung zahlreicher Corona-Maßnahmen an die Pflegeversicherung zurück.
  • Die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige werden dauerhaft vom Bund übernommen.

Daraus könnten für die Pflegeversicherung noch in diesem Jahr Einnahmen von bis zu zehn Milliarden Euro resultieren. Diese beiden Sofortmaßnahmen würden der Pflege eine finanzielle Atempause verschaffen, um die notwendigen grundlegenden Reformen angehen zu können.

Hintergrund

Die Ausgaben der Pflegekassen werden gemeinsam getragen. Dazu führt das BAS einen monatlichen Finanzausgleich zwischen den Pflegekassen durch, der die Liquidität aller Pflegekassen sicherstellen soll. Pflegekassen, deren Einnahmen höher sind als die Ausgaben, behalten einen Teil der eingenommenen Pflegeversicherungsbeiträge, ursprünglich war das eine Monatsausgabe. Die übrigen Mittel fließen an den Ausgleichsfonds, der die Betriebsmittel und Rücklagen der Pflegekassen wieder auffüllt, bei denen die Ausgaben im Vormonat höher waren als die Beitragseinnahmen. Wegen der knappen Finanzen wurde die Ausgabendeckungsquote, also der Anteil, den die Pflegekassen behalten, auf 40 Prozent einer Monatsausgabe abgesenkt.

Im Falle einer Liquiditätshilfe erfolgt eine Vorauszahlung im Vorgriff auf die nächstfolgende Abrechnung im monatlichen Finanzausgleich zwischen den Pflegekassen. Wenn eine Pflegekasse ihre Zahlungsverpflichtungen bis zum nächsten Ausgleichstermin nicht durch eigene Beitragseinnahmen, Betriebsmittel und Rücklagen decken kann, kann die Pflegekasse die Liquiditätshilfe aus Mitteln des Pflege-Ausgleichsfonds beim BAS beantragen, um ihre Zahlungsverpflichtungen abdecken zu können.

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