Einseitige Belastung der Beitragszahlenden stoppen!

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Einseitige Belastung der Beitragszahlenden stoppen!

16.07.2022

Gesamtgesellschaftliche Verantwortung des Bundes für die Stabilisierung der GKV

„Bei der Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von ALG-II-Empfangenden kommt der Staat einer seiner sozialen Kernaufgaben auch weiterhin nicht nach. Im Auftrag des Staats organisieren und bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen die gesundheitliche Versorgung der ALG-II-Empfangenden, erhalten dafür aber vom Staat pro Jahr zehn Milliarden Euro weniger aus Steuermitteln, als sie für diese Versorgung ausgeben müssen. Wenn der Staat hier seiner Verpflichtung voll nachkäme, wäre das ein entscheidender Beitrag zur Stabilisierung der GKV. Hier hat es, trotz der Ankündigung im Koalitionsvertrag, keinerlei Bewegung gegeben. So bleibt es dabei, dass die Krankenkassen den Bundeshaushalt Jahr für Jahr mit rund zehn Milliarden Euro subventionieren.

Der Bundeszuschuss für die versicherungsfremden Leistungen soll die Ausgaben decken, die die Krankenkassen allein deshalb haben, weil sie originäre Aufgaben des Staates übernehmen, wie beispielsweise die familienpolitischen Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Ein gleichbleibender Bundeszuschuss wird durch die Ausgabensteigerung schleichend entwertet. Hier muss die Politik mit einer regelhaften Dynamisierung des Bundeszuschusses gegensteuern.

Für Süßigkeiten und Schnittblumen werden 7 Prozent Mehrwertsteuer berechnet, für oftmals lebenswichtige Medikamente müssen die Krankenkassen dagegen die vollen 19 Prozent bezahlen. Das ist schlicht nicht nachvollziehbar. Deshalb haben wir die Erwartung an die Politik, die Mehrwertsteuer für Medikamente zu senken. Das wäre ein klares sozialpolitisches Signal und würde die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenkassen um rund sechs Milliarden Euro im Jahr entlasten.“

Nachhaltige Stabilisierung der GKV einleiten – ergänzende Effizienzverbesserungen notwendig

„Das Versäumnis der letzten Jahre, notwendige Wirtschaftlichkeitsverbesserungen mit Strukturreformen vorzunehmen, darf nicht zulasten der Beitragszahlenden gehen. Wir begrüßen, dass der Gesetzentwurf auch Regelungen zur Ausgabenbegrenzung enthält. Allerdings sind die bisher geplanten Maßnahmen insgesamt nicht ausreichend. Die umfassende ökonomische Krisensituation erfordert durchgreifende Maßnahmen. Deshalb müssen jetzt echte Strukturreformen auf den Weg gebracht werden, um die vorhandenen Effizienzpotentiale zu heben. Die bereits angekündigte Krankenhausreform muss auch als Chance zur Kostenentlastung genutzt werden.“

 

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