Heimliche Diätenerhöhung: So geht es nicht!

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Heimliche Diätenerhöhung: So geht es nicht!

13.12.2017

 

Zum Hintergrund:

Im Unterschied zu Arbeitnehmern legen die Abgeordneten ihr Gehalt – die Entschädigung bzw. Diät – selbst fest. Bis vor wenigen Jahren musste hierzu jeweils das Abgeordnetengesetz geändert werden – die Diätenerhöhung erfolgte also in einem transparenten und öffentlich nachvollziehbaren Gesetzgebungsverfahren. Seit Einführung des Automatismus entfällt diese parlamentarische Debatte, die Diätenerhöhung erfolgt immer zur Mitte des Jahres vollautomatisch, ohne jegliche Rechtfertigung gegenüber den Bürgern. 

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Pressekontakt:

Hildegard Filz
Telefon: 030 | 25 93 96-0
E-Mail: presse@steuerzahler.de

 

Unternehmen

Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
Reinhardtstraße 52
10117 Berlin

Internet: www.steuerzahler.de

 

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