Bundeskabinett beschließt Dreizehnten Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung
Studien des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung an der Universität Tübingen schätzen den Umfang von Schattenwirtschaft in Deutschland im Berichtszeitraum tendenziell rückläufig. Deutschland liege im Vergleich zu den OECD-Ländern im Mittelfeld.
Der Bundestag hat die Bundesregierung (zuletzt am 15. Oktober 2003) beauftragt, alle vier Jahre über die Erfahrungen bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu berichten. Der Bericht berücksichtigt die Stellungnahmen der Länder, der betroffenen Bundesressorts, der Generalzolldirektion sowie weiterer Behörden, Interessenvertretungen und Gewerkschaften.
Den Bericht finden Sie unter folgendem Link:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/
Finanzpolitik/2017/06/2017-06-07-pm-schwarzarbeit-anlage.html
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