Bundeskabinett beschließt Dreizehnten Bericht über die …

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Bundeskabinett beschließt Dreizehnten Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung

07.06.2017

© Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Studien des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung an der Universität Tübingen schätzen den Umfang von Schattenwirtschaft in Deutschland im Berichtszeitraum tendenziell rückläufig. Deutschland liege im Vergleich zu den OECD-Ländern im Mittelfeld.

Der Bundestag hat die Bundesregierung (zuletzt am 15. Oktober 2003) beauftragt, alle vier Jahre über die Erfahrungen bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu berichten. Der Bericht berücksichtigt die Stellungnahmen der Länder, der betroffenen Bundesressorts, der Generalzolldirektion sowie weiterer Behörden, Interessenvertretungen und Gewerkschaften.

Den Bericht finden Sie unter folgendem Link:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/
Finanzpolitik/2017/06/2017-06-07-pm-schwarzarbeit-anlage.html

 

Pressekontakt:

Pressestelle Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Telefon: + 49 (0) 30 18 682-4291
Fax: + 49 (0) 30 18 682-1367
E-Mail: presse@bmf.bund.de

 

Unternehmen

Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin

Internet: www.bundesfinanzministerium.de

 

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