Bundesrat stellt nur wenige Forderungen zum …

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Bundesrat stellt nur wenige Forderungen zum Regierungsentwurf eines Betriebsrentenstärkungsgesetz – Chance zur Verbesserung verpasst

11.02.2017

Der Bundesrat stellt nur wenige Forderungen an den Regierungsentwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes und hat damit eine Chance für Verbesserungen verpasst, wie Dr. Michael Karst, der bei Willis Towers Watsons im Bereich Pensions den Fachbereich Recht leitet, kommentiert. „Der Bundesrat schließt sich nahezu vollständig den Vorstellungen der Bundesregierung an und verpasst die Chance, in einigen wesentlichen Punkten das Betriebsrentenstärkungsgesetz stärker an den aktuellen Bedürfnissen auch für das bereits bestehende bAV-System zu orientieren“, sagt Karst.

Der Bundesrat hat die Fundamentalkritik seiner Ausschüsse verworfen. Darunter sind auch folgende wesentliche Forderungen, wie Karst erläutert:

  • Die dringend erforderliche Absenkung des steuerlichen Rechnungszinses nach § 6a EStG, die allein schon verfassungsrechtlich geboten wäre und derzeit zur erheblichen Besteuerung von Scheingewinnen führt, verlangt der Bundesrat entgegen seinen Ausschüssen nicht. Damit verbleibt es bei einer erheblichen Benachteiligung des bedeutendsten Durchführungsweges, den Direktzusagen, in der steuerlichen Behandlung. Vermutlich muss hier das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber den Weg zu einer sachgerechten Lösung weisen.
  • Auch die Erweiterung der reinen Beitragszusage auf betriebsratslose Betriebe bzw. des Opting-out auch auf betriebsvereinbarungsbasierte Lösungen wurde abgelehnt – der Bundesrat schließt sich damit uneingeschränkt der Tarifexklusivität der neuen gesetzlichen Optionen an. Mit Blick auf die Verbreitung der bAV wäre hier eine andere Entscheidung des Bundesrates deutlich vorzugswürdig – Chance verpasst.
  • Der weiteren Ausgestaltung des Sicherungskonzepts für reine Beitragszusagen auf der Kapitalanlageseite durch einen stärkeren gesetzlichen Rahmen erteilt der Bundesrat eine Absage. Hier bleibt es damit bei einer gewissen Flexibilität und bei der Verantwortung der Tarifvertragsparteien, für sachgerechte Lösungen im Rahmen der reinen Beitragszusagen zu sorgen. Allerdings bleibt insoweit auch erheblicher Spielraum für tarifpolitische Forderungen und das Risiko künftiger Tarifauseinandersetzungen in diesem Punkt.

Der Bundesrat stellt im Kern drei wesentliche Forderungen zum Regierungsentwurf, wie Karst in den unten stehenden Punkten zusammenfasst:

  • Prüfung, ob die Sozialversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten auch außerhalb von Riester-Verträgen gesenkt werden können – ein praktisch wichtiger Punkt, der bei vielen Betriebsrentnern aktuell für erheblichen Unmut sorgt und damit die bAV in der Öffentlichkeit belastet. Dem sollte der Bundestag unbedingt noch weiter nachgehen.
     
  • Bei der reinen Beitragszusage soll es nur für Direktversicherungen nun doch Voll- oder Teilgarantien geben – das ist eine Durchbrechung des Garantieverbots. Dieses ist im Regierungsentwurf festgehalten und hat den Zweck, die erheblichen Kosten für Garantieabsicherungen in der neuen Zusageform zu vermeiden. Insofern ist dies ein Rückschritt im Vergleich zur Ausgangsfassung des Gesetzentwurfs.
     
  • Es soll zudem geprüft werden, ob die Riesterzulagen nicht deutlicher angehoben werden und zugleich eine Dynamisierung der Riesterzulagen vorgenommen werden kann. Dies erscheint im Zusammenhang mit dem neuen bAV-Riester, der dann wie bei den privaten Riesterverträgen in der Bezugsphase sozialversicherungsfrei ist, folgerichtig und würde Riesterverträge attraktiv machen.

 

Pressekontakt:

Michaela Sprenger

E-Mail: michaela.sprenger@willistowerswatson.com

 

Unternehmen

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65189 Wiesbaden

Internet: www.towerswatson.com/germany

 

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