Lubinski zum Haushalt 2017 der Deutschen Rentenversicherung Bund
Finanzierung der Ost-West-Angleichung
Zu der von der Koalition geplanten Ost-West-Angleichung der Rentenwerte sagte Lubinski: „Hierbei handelt es sich unstreitig um eine gesamtgesellschaftliche Leistung zur Vollendung der Deutschen Einheit. Ihre Finanzierung darf nicht auf die Beitragszahler abgewälzt werden, sondern muss sach- und systemgerecht aus Steuermitteln erfolgen.“
Ausreichende Liquiditätsreserve unverzichtbar Abschließend wiederholte Lubinski noch einmal die Forderung nach einer Anpassung der Regelungen über die finanzielle Mindestausstattung der Rentenversicherung. Die Liquiditätsreserve müsse so bemessen sein, „dass bei kurzfristigen unterjährigen Schwankungen eine pünktliche Rentenzahlung gewährleistet ist, ohne dass diskretionäre Eingriffe oder Liquiditätshilfen des Bundes erforderlich werden.“ Im kommenden Jahr werde die Nachhaltigkeitsrücklage planmäßig auf 1,48 Monatsausgaben sinken. Bis Ende 2022 sei bei unverändertem Beitragssatz zu erwarten, dass die gesetzliche Untergrenze von 0,2 Monatsausgaben unterschritten würde, so dass der Beitragssatz für 2022 angehoben werden müsse.
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