Grundfähigkeit: Neue Maßstäbe, neue Fähigkeiten – nur vier von zehn Tarifen überzeugen
Wann zahlt eine Grundfähigkeitsversicherung?
Leistungen aus der GF werden seltener bewilligt als in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein aktueller Grund: Viele Verträge laufen noch in der Rücktrittsfrist. Zudem beantragen viele Kunden Leistungen schon, wenn sie zwar gesundheitlich erheblich beeinträchtigt sind, aber die versicherte Fähigkeit tatsächlich noch nicht vollständig verloren ist. „In vor Ort geprüften Leistungsfällen sehen wir, dass Leistungsanträge zu früh gestellt werden“, berichtet Phillipp Wedekind, Leiter Rating Vorsorge und Nachhaltigkeit bei Franke und Bornberg. „Viele Kunden unterschätzen, wie stark die Einschränkung sein muss, damit eine GF-Leistung greift. Maßgeblich ist ausschließlich, ob die in den Bedingungen definierte Grundfähigkeit als verloren gilt“, so Wedekind.
Vermittler sollten die Erwartungen der Kunden relativieren. Die Schwelle zum Erhalt einer GF-Leistung ist hoch und unterscheidet sich grundlegend zur BU. „Die Grundfähigkeit ist keine BU-Light. Sie leistet erst, wenn eine Grundfähigkeit im klar definierten Umfang verloren ist – und genau das sollte in der Beratung transparent gemacht werden“, empfiehlt Wedekind.
Fazit und Ausblick
Aufgrund der strengeren Maßstäbe erreichen aktuell nur knapp 40 % der Tarife die Höchstnote FFF+. Eine genaue Analyse des individuellen Bedarfs und geeigneter Angebote bleibt unverzichtbar. „Unser Rating zeigt, welche Tarife wirklich liefern“, fasst Michael Franke zusammen. „Damit geben wir Vermittlern und Kunden Orientierung – und eine solide Basis für informierte Entscheidungen.“
Franke und Bornberg veröffentlicht die aktuellen Bewertungsrichtlinien sowie alle Ergebnisse auf Tarifebene auf der Homepage – getrennt nach klassischen Grundfähigkeitstarifen und „Grundfähigkeit Plus“-Tarifen mit Zusatzleistungen bei schweren Erkrankungen.