Marktstandards in der GF: Für Gold hat es nicht gereicht
„Wir sehen in der Grundfähigkeitsversicherung weiterhin eine hohe Dynamik, allerdings vor allem bei der Anzahl und der Definition der versicherten Leistungsauslöser“, erklärte Stephan Franz, im Hause infinma verantwortlicher Analyst für die Grundfähigkeitsabsicherungen. Zu-dem wies er auf kleinere Verbesserungen hin; so wurde bspw. die Infektionsklausel, die wäh-rend der Corona-Zeit in den Kriterienkatalog aufgenommen wurde, inzwischen zum Markt-standard. „Auch die Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit des Produktes durch den nachträglichen Einschluss eines Bausteins oder einer Option oder der Upgrade-Möglichkeit auf einen höherwertigen Tarif hat sich relativ schnell zum Standard entwickelt“, ergänzte Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma. Dennoch bleibt Luft nach oben, auch und gerade im Vergleich zur BU. „Eine Veränderung des Gesundheitszustandes im Leistungsbezug unver-züglich mitteilen zu müssen, ist immer noch bei den meisten GF-Produkten vorgeschrieben. In der BU wurde diese Regelung bereits vor einigen Jahren marktweit abgeschafft. Diese Regelung ist für den Kunden nur schwer oder auch gar nicht zu erfüllen und für den Versi-cherer aufgrund seines Rechts zur (jederzeitigen) Nachprüfung überflüssig.“, erläuterte Schulz. „Die Ungleichbehandlung dieser Mitwirkungspflicht bei den beiden Produkten ist für Kunden und Berater weitgehend unverständlich.“
Zum Verfahren und zur Funktionsweise der Marktstandards führte Franz aus: „Wir haben selber – anders als bspw. bei Ratings oder anderen Bewertungsverfahren – keinen Einfluss auf die Ergebnisse. Damit ist unser Verfahren besonders transparent. Der Verzicht auf eine Gewichtung von Kriterien führt zudem dazu, dass es keine Bevormundung der Nutzer des Verfahrens gibt. Wir maßen uns eben gerade nicht an, beurteilen zu können, ob eine be-stimmte Produkteigenschaft für den Kunden grundsätzlich wertvoller ist als eine andere.“
Die aktuellen Marktstandards können ab sofort auf der Internet-Seite von infinma eingesehen werden:
https://infinma.com/2025/08/01/marktstandards-in-der-grundfaehigkeit/