ELEMENT-Insolvenzverfahren eröffnet: Für Versicherungsfälle mit Haftpflicht- …

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ELEMENT-Insolvenzverfahren eröffnet: Für Versicherungsfälle mit Haftpflicht- und Unfallrenten droht der GAU

06.03.2025

Diese – lebenslang vereinbarte – Rentenleistung endete mit der endgültigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. März 2025.

Beispiel zur Privathaftpflichtversicherung:

Privathaftpflichtversicherungen leisten im vertraglichen Umfang, wenn der Versicherungsnehmer und/oder mitversicherte Personen einen Dritten geschädigt haben (und die Schädigung nicht vorsätzlich erfolgte). Eine wesentliche Leistung ist dabei, die Versicherten von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen freizustellen. Der Schadensersatz wird dann vom Versicherer entweder als einmalige Kapitalleistung oder als Rentenleistung an den Geschädigten gezahlt. Rentenleistungen erfolgen beispielsweise bei bleibenden Schäden (Schmerzensgelder, Verdienstausfälle, etc.) gegebenenfalls lebenslang.

Diese – gegebenenfalls lebenslange – Rentenleistung durch den Versicherer endete ebenfalls mit der endgültigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. März 2025. Mit der Folge, dass der Schädiger – und vormalige ELEMENT-Versicherte – die Rentenleistung für die/den Geschädigte*n selbst aus eigenen Einkünften und Vermögen zu erbringen hat, da der zugrunde liegende Schadenersatzanspruch nicht erlischt.

„Wie viele ELEMENT-Versicherungsfälle mit Rentenleistungen bestehen, ist uns nicht bekannt. Wir hoffen jedoch, dass keine Versicherten und Geschädigten betroffen sind“, sagt Papaspyratos.

Die Insolvenz eines Versicherers gab es seit langer Zeit nicht mehr, das Ende von ELEMENT ist aber nicht die erste Pleite eines Fintechs. Zuletzt schrammte das Insuretch-Unternehmen Wefox an einem Totalausfall vorbei. „Das Vertrauen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in existenzielle Risikoversicherungen darf nicht zum Spielball von Wagniskapital und Start-Up-Schmieden werden. Will man solche Geschäftsmodelle ermöglichen, brauchen sie ein enges Korsett durch die Finanzaufsicht und einen effektiven Gläubigerschutz für die Versicherten. Die Unzulänglichkeiten im Versicherungsaufsichtsgesetz müssen jetzt dringend ausgebessert werden“, sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke.   

Bislang wurden Auffanglösungen geschaffen – wie die Medicator AG für die substitutive Krankenversicherung (PKV), die Protektor Lebensversicherungs-AG für die Lebensversicherung. Eine vergleichbare Funktion hat bei Insolvenzen die Verkehrsopferhilfe e. V. für die verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung. Für die anderen Versicherungssparten gib es keine vergleichbare Einrichtung.

Weitergehende allgemeine Tipps und Hinweise finden ELEMENT-Versicherte auf der Website der Bafin. BdV-Mitglieder bekommen Unterstützung zu Ihrem Fall über die Mitgliederberatung. Wer kein Mitglied ist, kann das BdV-Verbrauchertelefon nutzen: 0900 6 737 300.

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