Optimierte Konditionen in mehreren Sparten: Tarifanpassung bei der AV
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Für Alexander Schwarze, Leiter Produktmanagement bei der Ammerländer Versicherung, gehört zum Produkt mehr als der Tarif.
Die Produkte der Ammerländer Versicherung gehören insbesondere in den Sparten Hausrat- und Fahrradvollkaskoversicherung (FVK) seit langem zu den Top-Produkten auf dem Markt. „Wir sehen dennoch immer wieder Potenzial unser Angebot noch weiter zu verbessern“, sagt Alexander Schwarze, Leiter Produktmanagement bei der Ammerländer Versicherung. Darum bietet die AV auch zum diesjährigen Tarifwechsel im Februar optimierte Konditionen in mehreren Sparten.
„Angesichts der aktuellen Lage auf dem Versicherungsmarkt und der anhaltenden Schadeninflation gehören dazu auch Preisanpassungen und neue Berechnungsgrundlagen. Die aktuellen Herausforderungen erfordern eine kontinuierliche Anpassung, um erfolgreich und zukunftsfähig zu bleiben, so Alexander Schwarze.
Tarifzonen und Vorteile durch GPS-Tracking in der FVK
In der Fahrradvollkaskoversicherung Privat setzt die Ammerländer Versicherung ab sofort auf fünf Tarifzonen, die bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages zugrunde gelegt werden und nach dem Wohnort der Versicherungsnehmer*innen variieren. Neu ist auch die geltende Kündigungsfrist von einem Tag für alle vier Tarife (Classic, Exclusiv, Excellent, Excellent Plus). Eine weitere Anpassung gibt es im Bereich des Akkuverschleißes in den Tarifen Excellent und Excellent Plus. Die Kosten für den Austausch des Akkus aufgrund von Verschleiß sind bei den folgenden Grenzen erstattungsfähig: Ist das Rad zwischen 0 und 24 Monaten alt, ist der Akku bei einer Leistungskapazität von unter 99 Prozent erstattungsfähig, hat das Rad ein Alter zwischen 24 und 60 Monaten wird der Akku bei einer Leistungskapazität von unter 65 Prozent erstattet. Während für gebrauchte Räder (älter als 6 Monate oder privater Zweitkauf), Rennräder, Lastenräder und Mountainbikes ein Zuschlag erhoben wird, können Versicherte im Gegenzug 10 Euro Beitrag sparen, wenn die Möglichkeit der Rad-Ortung über einen im Rahmen/Lenker, im Antriebssystem oder in der Software integrierten GPS-Tracker besteht. Nicht versicherbar sind ab sofort Räder mit einem Rahmen aus Carbon, Fahrräder, welche die technische Möglichkeit einer Umschaltung zum S-Pedelec haben (Hybride Pedelecs) und Verträge, die von einem Vorversicherer gekündigt wurden.