Relaunch der Berufshaftpflichtversicherung für Beratungsbranche: Jetzt …

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Relaunch der Berufshaftpflichtversicherung für Beratungsbranche: Jetzt auch Absicherung gegen Arbeitsausfall und KI-Risiken

05.11.2024

Offene Deckung und umfassende Unterstützung im Schadenfall

Die Beratungsbranche ist in vielen Bereichen tätig, von klassischen Unternehmensberatungen über Personalberatung, Gesundheits- und Sicherheitsberatung bis hin zu Marketing und Meinungsforschung sowie IT-Beratung. Um alle Tätigkeiten abzudecken, bietet die Berufshaftpflichtversicherung von Hiscox eine offene Deckung, durch die alle branchenüblichen Beratungstätigkeiten automatisch mitversichert sind. Dazu gehören ausdrücklich auch die Beratung zu sowie der Einsatz von Künstlicher Intelligenz. 

Außerdem ist in der Versicherung ein passiver Rechtschutz integriert, sodass Versicherte ungerechtfertigte Forderungen abwehren können. Die dafür anfallenden Kosten übernimmt ebenfalls Hiscox. Des Weiteren werden auch Reputationsschäden und Kosten bei Insolvenzanfechtung bis zur Entschädigungsgrenze ersetzt. Interessant für Beratungen im Bereich Merger & Acquisitions (M&A): Commercial Due Diligence ist von Anfang an im Versicherungsschutz enthalten und muss nicht gegen einen Zusatzbeitrag eingeschlossen werden. 

Hohe Individualisierbarkeit durch Zusatzmodule und Prämiennachlässe

Je nach Bedarf können Unternehmen mit zusätzlichen Modulen auch die Geschäftsführer-Tätigkeiten mitversichern: Wenn Beraterinnen und Berater etwa interimsweise die Funktion der Geschäftsführung übernehmen, sind sie erhöhten Haftungsrisiken ausgesetzt und müssen sich gegen diese entsprechend absichern. Außerdem bietet der Spezialversicherer optionale Module für Betriebshaftpflicht, Cyber- & Datenrisiken, Sachinhalt & Elektronik. 

Mit dem Relaunch der Berufshaftpflichtversicherung für die Beratungsbranche wurden außerdem die Entschädigungsgrenzen erweitert: Es sind jetzt Umsätze bis zu drei Millionen Euro sowie eine Versicherungssumme von bis zu fünf Millionen Euro versicherbar. Außerdem können Vertragsstrafen wegen der Verletzungen von Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits- und Datenschutzvereinbarungen sowie ‑Erklärungen bis zu einer Summe von drei Millionen Euro mitversichert werden. Zudem gibt es neuerdings die Möglichkeit mit Selbstbeteiligungsvarianten, durch die bis zu 10 % Nachlass auf Prämien möglich sind. Für Start-ups und junge Unternehmen, die vor weniger als einem Jahr gegründet wurden, gibt es außerdem 15 % Nachlass auf die Versicherungsprämie in den ersten zwei Jahren.

Franz Kupfer, als Head of Professional Indemnity, D&O, Property & Events beim Spezialversicherer Hiscox der Produktverantwortliche von Consult by Hiscox, erläutert den Wert der Anpassungen: „Mit der überarbeiteten Berufshaftpflichtversicherung für die Beratungsbranche passen wir unser Produkt genau an die veränderten Erwartungen und Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden an. Nicht zuletzt das Thema Künstliche Intelligenz bewegt viele Beratungsunternehmen und weckt viele Unsicherheiten hinsichtlich des Versicherungsschutzes, die wir mit dem expliziten Einschluss von KI nun komplett ausräumen können. Auch die Abdeckung von Arbeitsausfall ist eine sehr sinnvolle Innovation: Der Bedarf dafür wurde uns in unserer jüngsten Umfrage insbesondere von Freelancern und Kleinunternehmern nachdrücklich kommuniziert.“


 

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