Die wichtigsten Versicherungen rund um den Hausbau
Ein Bauprojekt birgt zahlreiche Risiken – eine gute Absicherung ist daher dringend anzuraten. „Eine der wichtigsten Versicherungen für den privaten Hausbau ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Zusätzlich sollte an eine Feuerrohbau- sowie gegebenenfalls an eine Bauleistungsversicherung gedacht werden“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.
Beim Hausbau sind Sachschäden wie die Beschädigung des Nachbargrundstücks denkbar, auch mit Personenschäden muss im schlimmsten Fall gerechnet werden – zum Beispiel, wenn ein Besucher von einem herabfallenden Gerüstteil getroffen wird. Für solche Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bauwerk und dem Baugrundstück auftreten können, übernimmt die Bauherrenhaftpflichtversicherung die grundlegende Haftung. Sie schützt den/die private/n Bauherr*in vor finanziellen Risiken durch Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab. „Deckt bereits die bestehende Privathaftpflichtversicherung Bauvorhaben ab, sollte man die tatsächliche Bausumme mit der in der Versicherung genannten Summe abgleichen“, sagt Boss. Mitversichert sind in der Privathaftpflichtversicherung häufig nur kleinere Bauvorhaben bis zu einer bestimmten Summe. In einigen Bundesländern sind 2023 neue Verordnungen in Kraft getreten, die bei den Bausummen beachtet werden müssen wie eine Solaranlagenpflicht bei Neubauten oder Dachsanierungen. Ist die Bausumme höher als im Bauvertrag genannt, entfällt der Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung für das Bauvorhaben. Der/die Bauherr*in sollte dann entweder die Summe erhöhen (soweit möglich) oder eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen.
Die Feuer-Rohbauversicherung ist vor dem ersten Spatenstich dringend anzuraten, da ein Feuer auf der Baustelle einen Totalschaden verursachen kann. „Eine Feuer-Rohbauversicherung bekommt man häufig für einen bestimmten Zeitraum beitragsfrei, wenn bei der gleichen Gesellschaft auch die Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird“, sagt Boss. Die Wohngebäudeversicherung tritt in Kraft, sobald das Gebäude bezugsfertig ist. Das muss dem Versicherer entsprechend gemeldet werden.