PKV-Rating 2023: Die besten Privaten Krankenversicherungen
Was ist neu bei PKV-Policen?
Bei der Tarifstruktur beobachtet Franke und Bornberg derzeit gegensätzliche Trends. Einige neuere PKVAngebote setzen auf sehr modulare Tarifwerke. Diese lassen Versicherte wählen zwischen unterschiedlichen Absicherungsniveaus in den Bereichen ambulant, stationär und Zahn. Mischen ist erlaubt. Auf der anderen Seite finden sich kompakte Tarifwerke mit nur zwei oder drei Ausprägungen des Leistungsniveaus.
Neu hinzugekommen sind sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). Sie sollen die Gesundheit fördern und helfen, Krankheiten besser erkennen, behandeln und überwachen zu können. In der Praxis sind das zum Beispiel Apps, die Versicherte bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes unterstützen oder bis zum Beginn einer Therapie zur Linderung von Depressionen beitragen. Weil es sich bei den DiGA um neue Leistungen handelt, die zum heutigen Stand nicht vergleichbar sind, werden sie für das PKV-Rating 2023 noch nicht berücksichtigt.
Das PKV-Rating 2023 im Detail
Das PKV-Rating 2023 ist nicht nur fokussierter, sondern noch stärker differenzierend als seine Vorgänger. Ab sofort gilt das neue Bewertungsschema mit der Höchstnote FFF+ (hervorragend). Für ein FFF+ sind mindestens 85 % der maximal erreichbaren Punkte erforderlich. Mindeststandards für die bisherige Höchstnote FFF wurden zumeist übernommen und weiterentwickelt.
Franke und Bornberg hat zudem einige Kriterien überarbeitet und klarer gefasst. In den Bereichen Hilfsmittel, Psychotherapie, Behandlung bei Kinderwunsch sowie Augen-Operationen bei Fehlsichtigkeit greifen jetzt höhere Erstattungsgrenzen für die maximale Punktzahl. Insgesamt kommen 15 Untersuchungsbereiche mit 104 Detailkriterien zum Einsatz, die für alle Tarife gleichermaßen gelten.
Nach Durchlauf des Bewertungsverfahrens ergibt sich für jedes Produkt eine Gesamtwertung und damit die Zuordnung in die entsprechende Ratingklasse (sieben Klassen von FFF+/hervorragend bis F-/ungenügend). Für die Ratingklassen FF+, FFF und FFF+ gelten abgestufte Mindeststandards. Unabhängig von der Punktzahl stuft Franke und Bornberg ein Produkt eine Ratingklasse niedriger ein, falls der Mindeststandard der jeweils höheren Klasse nicht erreicht wird. Zu den Mindeststandards für die höchste Note FFF+ zählen unter anderem
• freie Arztwahl und Erstattung oberhalb der Höchstsätze der GOÄ (ambulant und stationär) ohne vorherige Genehmigung
• ambulante Psychotherapie mit mindestens 50 Sitzungen pro Jahr, stationäre Psychotherapie für mindestens 42 Tage
• 100 % Erstattung bei Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
• Erstattung Zahn nach GOZ oberhalb der Höchstsätze ohne vorherige Genehmigung, Zahnersatz zu mindestens 85 % (ohne Prophylaxevorbehalt), unbegrenzte Anzahl Implantate
• Leistungsanspruch offener Hilfsmittelkatalog, Krankenfahrstühle und Prothesen ohne Summenbegrenzung