„Damit revolutionieren wir den Rechtsschutz-Markt“
ROLAND Rechtsschutz launcht neuen Tarif für Privatkundinnen und -kunden • ROLAND übernimmt als erster Versicherer in jedem Fall die Kosten für eine vermittelte außergerichtliche Konfliktunterstützung – ohne Ausschlüsse • Paketvariante Premium bietet marktüberdurchschnittliche Leistungen – darunter auch im Eherecht • Neues Einsteigerprodukt „Basis“ umfasst alle wesentlichen Standard-Leistungen in einer festen Paketlösung
ROLAND Rechtsschutz hat sich „Konfliktlöser“ nicht nur auf die strategische Fahne geschrieben, sondern auch im neuen Tarif für Privatkundinnen und -kunden manifestiert. Denn seit dem 1. Oktober bekommen Kundinnen und Kunden bei allen Konflikten außergerichtliche Unterstützung – unabhängig davon, ob ein Fall versichert ist oder nicht. Dabei setzt der Rechtsschutz-Versicherer auf lösungsorientierte Alternativen, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. So sollen sich die streitenden Parteien weiterhin in die Augen schauen können und von nerven- sowie zeitaufreibenden Gerichtsprozessen verschont bleiben. Dies ist nur eine von vielen neuen Leistungen im neuen Tarif. In diesem Umfang gibt es kein vergleichbares Produkt am Markt.
Die neue Konfliktlösungsunterstützung verspricht Privatkundinnen und -kunden Hilfe, selbst wenn das Anliegen nicht zu den versicherten Leistungsarten fällt, wie zum Beispiel bei Urheberrechtsfragen oder Schadenersatzansprüchen. ROLAND Rechtsschutz übernimmt dann die Kosten für eine vom Versicherer vermittelte außergerichtliche Konfliktunterstützung. Hierbei fallen für die Kundinnen und Kunden weder Wartezeiten noch eine Selbstbeteiligung an. Denn nicht jeder Konflikt muss gleich vor Gericht enden. Eine Mediation oder eine telefonische Rechtsberatung helfen zum Beispiel oft, die beteiligten Parteien über ihre rechtliche Situation aufzuklären und eine friedliche, nachhaltige Lösung zu finden.
Drei Produktlinien mit verbessertem Leistungsniveau
Die drei bisherigen großen Ausschlüsse gehören bei ROLAND Rechtsschutz nun der Vergangenheit an: Baurecht, Eherecht und Studienplatzklagen. So sind Streitigkeiten im Scheidungsrecht mit dem neuen Tarif in allen drei Produktlinien versichert. In der Premium-Variante übernimmt ROLAND bis zu 2.500 Euro pro Fall. Auch bei Konflikten rund ums Baurecht können Privatkundinnen und -kunden mit dem Premium-Tarif auf ROLAND zählen. Denn pro Fall ist neuerdings eine Kostenübernahme bis zu 5.000 Euro möglich. Studienplatzklagen sowie Kapitalanlagestreitigkeiten gehören nun ebenfalls zum Produktportfolio. ROLAND Rechtsschutz erhöht außerdem die Sublimits im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht – und bietet die höchsten im Wettbewerbsvergleich. Damit sticht die Premium-Variante als eine von drei Produktlinien mit ihren marktüberdurchschnittlichen Leistungen besonders heraus.
Auch Kundinnen und -Kunden der Paket-Variante „Komfort“ hilft ROLAND neuerdings sowohl in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen als auch bei Studienplatzklagen. Ebenfalls ab sofort enthalten: der neue Rechtsschutz für Kleinunternehmerinnen und -unternehmer. Somit sind vertragliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer nebenberuflichen, selbstständigen Tätigkeit versichert, zum Beispiel im Rahmen des Firmen-Vertrags-Rechtsschutzes für Nebengeschäfte mit bis zu einer Million Euro je Fall.