Grundfähigkeiten: Gutes Niveau, aber Standards fehlen noch immer
Warum die GF keine Handwerker-BU ist
Die GF-Versicherung gilt oft als „BU-Schutz für Handwerksberufe“. Doch das weckt schnell falsche Erwartungen. Während die BU bereits leistet, wenn körperliche oder psychische Einschränkungen eine mindestens 50%ige Berufstätigkeit nicht mehr erlauben, zahlt die GF erst, wenn eine Fähigkeit komplett verloren geht. So ist ein Fliesenleger, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr auf den Knien arbeiten kann, in der BU-Versicherung ein klarer Leistungsfall. In der Grundfähigkeitsversicherung aber darf er gar nicht mehr knien können, um eine Leistung zu erhalten. Selbst mit größeren Knie-Problemen gelingt es in der Regel aber, zumindest kurze Zeit zu knien.
„Erste Einblicke in die Leistungspraxis zeigen: In der Grundfähigkeitsversicherung werden Leistungen häufig zu früh beantragt“, berichtet Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit bei Franke und Bornberg. Doch die Leistungsauslöser in der GF seien meist sehr rigoros. „Hier geht es häufig um alles oder nichts. Eine graduelle Beeinträchtigung reicht nicht, um einen GF-Anspruch zu begründen. Das ist vielen Menschen anscheinend nicht klar. Auch Vermittler gehen noch zu oft von einer ähnlichen Leistung aus wie bei einem BU-Vertrag“, mahnt Wedekind.
Warum das Bausteinprinzip zu mehr Haftung führt
GF-Tarife sind meist modular aufgebaut. Mit der Zahl der versicherten Leistungsauslöser steigt der Preis. Grundfähigkeiten mit allen zur Wahl stehenden Bausteinen kosten oft ähnlich viel wie eine BU-Versicherung. Doch wenn, z. B. aus Kostengründen, nicht alle Bausteine abgeschlossen werden, lauern Haftungsfallen. Würde genau dieser (fehlende) Baustein zu einer Leistung führen, löst dies in der Regel eine Forderung nach Haftung aus. Vermittler sollten nicht versicherte Leistungsauslöser und das daraus entstehende Risiko deshalb stets deutlich erläutern und dokumentieren.