Nach neuer Rechtslage bei Berufsbetreuern: Hiscox …

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Nach neuer Rechtslage bei Berufsbetreuern: Hiscox zufrieden mit Annahme des Produkt-Updates zur speziellen Berufshaftpflicht

07.02.2023

Nach neuer Rechtslage bei Berufsbetreuern:  Hiscox zufrieden mit Annahme des Produkt-Updates zur speziellen Berufshaftpflicht © Hiscox

Aufgrund einer Gesetzesänderung sind Berufsbetreuer in Deutschland seit dem 1. Januar 2023 zum Abschluss einer Vermögenshaftpflicht-Versicherung verpflichtet. Nur unter bestimmten Umständen gibt es laut Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) für bereits tätige berufliche Betreuerinnen und Betreuer noch eine Übergangsfrist bis Mitte 2023.

Die Neuerungen hatte Hiscox bereits vor Inkrafttreten in einem Produkt-Update umgesetzt, um Betroffenen so umfassenden Schutz vor allen relevanten Risiken zu bieten. Von der Durchsetzung von Sozialleistungen, wie Rente oder Pflegegeld, über die Überwachung medizinischer und therapeutischer Behandlungen bis hin zur Regelung von Nachlasspflege: Berufsbetreuer haben umfängliche Pflichten. So sind diese auch dafür verantwortlich, das Vermögen und die Finanzen ihrer Klienten zu verwalten, wenn sie selbst aufgrund von psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen nicht dazu in der Lage sind. Dies umfasst oft auch wichtige Entscheidungen im Zusammenhang mit Investitionen, Sozialleistungen und Testamenten. Dementsprechend geht die große Verantwortung der Berufsgruppe oft mit hohen Risiken einher.

Berufsbetreuer: Ein Job zwischen den Fronten

Um sorgenfrei arbeiten zu können, ist für Berufsbetreuer eine umfassende Berufshaftpflichtversicherung essenziell. Diese stellt sicher, dass im Schadensfall die Kosten für Rechtsanwälte und Gerichtsverfahren übernommen und Schadensersatzansprüche beglichen werden. Auch ein passiver Rechtschutz, also die Abwehr unberechtigter Ansprüche, sollte Teil einer guten Berufshaftpflicht-Versicherung sein. Denn bereits kleinere Unachtsamkeiten, wie das Verpassen einer Frist für eine Antragstellung, Missverständnisse mit den Angehörigen oder unvorhergesehene Interessenskonflikte können schnell zu einer finanziellen oder gesundheitlichen Schädigung des Betreuten führen. Die Folge sind nicht selten Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe. Selbst wenn eine Forderung unberechtigt ist, nimmt die Klärung der Schuldfrage dabei häufig viel Zeit und Geld in Anspruch und belastet die Beziehung zu Betreuten und Angehörigen.

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