Seit einem Jahr auf Erfolgskurs: Hauseigenes PHV-Deckungskonzept der PHÖNIX MAXPOOL Gruppe erobert den Markt – und das gleich tausendfach
Auch für nebenberufliche selbstständige Tätigkeiten bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro besteht Versicherungsschutz für Sach- und Personenschäden – und dass ohne eine abschließende Aufzählung von Berufen. Ebenso ist bedingungsseitig geregelt, dass der Single-Tarif immer auch für Alleinerziehende gilt und sogar ein hinzukommender Partner dauerhaft mitversichert ist, ohne dass eine Pflicht zur Meldung besteht. Das bietet dem Makler maximale Haftungssicherheit im Hinblick auf die versicherten Personen.
Ein Alleinstellungsmerkmal des Deckungskonzepts ist die neue innovative SB-Regelung: Nach fünf schadenfreien Vertragsjahren entfällt die optional vereinbarte Selbstbeteiligung von 150 Euro dauerhaft; ebenso bleibt der attraktive Beitragsvorteil dauerhaft erhalten.
„Die neuen PHV Tarife eröffnen Versicherungsmaklern die Möglichkeit, ihren Kunden einen möglichst flexiblen und zugleich umfassenden Haftpflichtschutz zu bieten. Für die Makler bedeutet der max-Leistungsschutz nicht zuletzt eine effektive Absicherung gegen mögliche Haftungsansprüche“, so der Vertriebsvorstand Kevin Jürgens.