Die Stuttgarter unterstützt Vermittler bei der Beratung von Nachhaltigkeit in der Altersvorsorge

Volker Bohn_
Seit dem 2. August müssen Vermittler bei der Beratung von Versicherungsanlageprodukten zur Altersvorsorge die Kunden nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragen. Das schreibt die europäische IDD-Richtline vor. Sie regelt auch konkret, wie diese Aspekte berücksichtigt werden sollen. Kunden können z. B. entscheiden, ob sie mit ihren Sparbeiträgen einen positiven Beitrag im Hinblick auf die Umweltziele der EU-Taxonomie oder soziale und ethische Ziele leisten möchten. Zusätzlich können Kunden entscheiden, ob sie negative Auswirkungen verhindern möchten. Ein komplexer Umstand, der einen gesteigerten Beratungsbedarf nach sich zieht. Deshalb unterstützt Die Stuttgarter Vermittler mit ihrer erweiterten IDD-Beratungsstrecke aktiv dabei, die Nachhaltigkeitspräferenzen gesetzeskonform und transparent in die Kundenberatung einzubeziehen.
Erweiterung der IDD-Beratungsstrecke um Nachhaltigkeitsaspekte
Volker Bohn, Nachhaltigkeits-Beauftragter der Stuttgarter, sieht in der neuen Verordnung eine große vertriebliche Chance: „Durch die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen kommt eine weitere Perspektive hinzu, die vielen Kunden sehr wichtig ist. Zugleich erfordert es eine qualifizierte Beratung von Seiten der Vermittler.“ Hier unterstützt die IDD-Beratungsstrecke der Stuttgarter. Sie ermöglicht es Vermittlern, Kunden im Anschluss an die Beratung eine Erklärung zur Geeignetheit der ausgewählten Produkte auszuhändigen.
Es bleiben aktuell trotzdem noch Herausforderungen für die Berater bestehen. So sind Unternehmen, in die z. B. über Fonds oder durch das Sicherungsvermögen investiert wird, erst ab 2023 dazu verpflichtet, alle relevanten Informationen über ihr nachhaltiges Handeln, beispielsweise gemäß der der EU-Taxonomie-Verordnung, bereitzustellen. Deshalb müssen Berater wie auch Kunden sich darüber im Klaren sein, dass Nachhaltigkeitspräferenzen im Moment noch nicht vollumfänglich erfüllt werden können.