Ruhestand unter Palmen - Worauf Arbeitgeber …

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Ruhestand unter Palmen - Worauf Arbeitgeber mit Betriebsrentnern im Ausland achten sollten

26.07.2022

Michael Hoppstaedter © Longial

Michael Hoppstaedter

bAV auch im Ausland nachweis- und steuerpflichtig

Grundsätzlich gelten für den Beginn der Zahlung einer Betriebsrente ins Ausland die gleichen Regeln wie beim Rentenbezug innerhalb Deutschlands. „Das heißt, Versorgungsberechtigte müssen ihren Rentenanspruch bei ihrem früheren Arbeitgeber in der Regel geltend machen und nachweisen“, ergänzt Hoppstädter. Ist der Leistungsempfänger im Ausland steuerlich ansässig, unterliegt die Leistung im Allgemeinen auch dort einer Besteuerung. Um die dortige Versteuerung hat sich das Unternehmen allerdings nicht zu kümmern. Bei der Abführung der deutschen Lohnsteuer hat es lediglich zu beachten, ob der Leistungsempfänger in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Dies hat der Betriebsrentner zu klären.

Überweisungskosten und Wechselkurse berücksichtigen

Für die Zahlung der Betriebsrente ins Ausland können Kosten anfallen. Wie bereits ausgeführt, trägt diese bei entsprechender Regelung im Versorgungswerk in der Regel der Rentenbezieher. Überweisungen innerhalb des SEPA-Zahlungsraums (unter anderem die 27 Mitgliedstaaten der EU, aber zum Beispiel auch die Schweiz, Norwegen und Großbritannien, trotz Brexit) sind meist kostenfrei. Außerhalb des SEPA-Raums, zum Beispiel in Serbien und der Türkei, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an. Bei Mindestgebühren von bis zu 20 EUR und zusätzlichen betragsabhängigen Gebühren von 1 ‰ und mehr je Überweisung, kann das schon mal einen Großteil der Betriebsrente kosten. Unabhängig von den Überweisungskosten müssen frühere Arbeitgeber die Wechselkurse bei der Zahlung berücksichtigen, allerdings ohne etwaige Einflüsse durch Wechselkursschwankungen, wie Michael Hoppstädter erklärt: „Da das Unternehmen seinem ehemaligen Mitarbeiter die Betriebsrente in Euro schuldet, gehen Änderungen der Wechselkurse zu Lasten des Versorgungsberechtigten.“

Demografische Entwicklung sorgt für mehr bAV-Bezugsberechtigte

Die Zahl der Best Ager steigt in den nächsten Jahren stark. Viele von ihnen planen den Ruhestand im Ausland. Eine Entwicklung, auf die sich auch Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen zunehmend einstellen sollten. „Nicht zuletzt auf Grund der beschriebenen administrativen Aufwände entscheiden sich immer mehr Unternehmen die Abrechnung und Auszahlung der Betriebsrenten auf hierauf spezialisierte Berater und Dienstleister auszulagern“, führt Michael Hoppstädter aus, „insbesondere mittelständische Unternehmen suchen hier zunehmend nach Unterstützung.“

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