Erwerbsunfähigkeitsversicherung – weiterhin schmales Angebot, leichte …

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Erwerbsunfähigkeitsversicherung – weiterhin schmales Angebot, leichte Verbesserungen und immer noch viel Luft nach oben

01.05.2022

„Da die Grundfähigkeitsversicherung immer beliebter und verbreiteter wird, erhöht sich auch aus dieser Richtung der (Qualitäts-) Druck auf die Erwerbsunfähigkeitsversicherung“, ergänzte sein Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann.

Aufgrund der beschriebenen Veränderungen haben sich die Analysten von infinma dazu entschieden, zwei Kriterien in den Marktstandards auszutauschen: Die Meldepflicht bei Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit sowie der Leistungszeitpunkt sind entfallen. Dafür wurde die Verlängerungsoption neu aufgenommen. Ebenfalls neu in den Marktstandardkriterien ist die Leistung einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente als Leistungsauslöser in der EU. „Auf der einen Seite ist es verständlich, wenn Versicherer sich bei der Definition des Leistungsfalls nur ungern an gesetzliche Regelungen anlehnen, die sie selber nicht beeinflussen können. Auf der anderen Seite ist es für Vermittler und Kunden unverständlich, wenn die ohnehin sehr hohen Hürden der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente nicht für einen positiven Leistungsentscheid des privaten Versicherers ausreichen sollen“, sieht Schulz hier noch Verbesserungspotential bei zahlreichen Anbietern.

Zur Unterstützung des Konzepts der Marktstandards ist auch für den Bereich der EU bei infinma eine sehr leicht zu bedienende Vergleichs-Software erhältlich. Diese sog. EU-Lupe erlaubt den Vergleich von bis zu vier Produkten im Hinblick auf die für die Zertifizierung maßgeblichen Kriterien.

Nähere Informationen finden Sie auch unter: www.infinma.de/lupe.php

 

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