Franke und Bornberg: Grundfähigkeitsversicherungen neu bewertet

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Franke und Bornberg: Grundfähigkeitsversicherungen neu bewertet

21.10.2021

© Franke und Bornberg GmbH

Was sind Grundfähigkeiten?

Ob Gehen, Stehen, Sehen oder Hören – unter diesen Grundfähigkeiten kann sich jede/r etwas vorstellen. „Bei diesen Begriffen startet sofort das Kopfkino. Darauf setzen Marketingfachleute und Produktentwickler von Grundfähigkeitsversicherungen“, erläutert Franke. Auf der Suche nach Alleinstellungsmerkmalen gestalteten sie Produkte, die Geschichten erzählen und Bilder auslösen. Einheitliche Definitionen fehlen. Übersicht und Vergleichbarkeit bleiben auf der Strecke. Neben den Grundfähigkeiten bieten etliche Versicherer zusätzliche Bausteine wie die Versicherung von schweren Krankheiten, Arbeitsunfähigkeit oder Psyche an.

Die Analyst:innen von Franke und Bornberg beobachten zudem, dass versicherte Grundfähigkeiten berufsspezifischer werden. Das erleichtert den Zielgruppenverkauf. Beispiele liefern versicherte Fähigkeiten wie

  • LKW-/ Busfahren (z. B. Transportwesen)
  • Benutzung von Atemschutzgerät (z. B. Handwerk und Feuerwehr)
  • Riechen und Schmecken (z. B. Gastronomie und Lebensmittelhandel) oder
  • Ziehen und Schieben (z. B. pflegende Berufe)

Seit 2019 stellt Franke und Bornberg den verschiedenartigen Leistungsauslösern einen eigens entwickelten einheitlichen Katalog der relevanten Grundfähigkeiten gegenüber. Hier werden alle Leistungsdefinitionen der Versicherer fachlich eingeordnet – unabhängig davon, wie der jeweilige Versicherer die Fähigkeit bezeichnet. Vertrieblich motivierte „Marketing-Grundfähigkeiten“ bleiben außen vor, wenn sie keinen Mehrwert bieten. „Durch den von uns geschaffenen neuen Standard  konnten Vermittler und Verbraucher sicher sein, dass Produkte mit Top-Rating die 14 wesentlichen Grundfähigkeiten enthalten“, so Franke. Für das Grundfähigkeiten-Rating 2021 wurde der Katalog weiter optimiert. Wichtigste Neuerung ist eine weitere Differenzierung der Fähigkeit „Hände gebrauchen“. Statt zwei Varianten sind es nun drei. Bei der Grundfähigkeit „Heben und Tragen" unterscheidet Franke und Bornberg jetzt, ob dafür ein Arm oder beide Arme benutzt werden müssen. Und für die Grundfähigkeit „Knien und Bücken" spielt eine Rolle, ob zur Beurteilung der Fähigkeit ein Knie oder beide Knie den Boden berühren müssen. „Auf den ersten Blick wirken unsere Änderungen vielleicht detailverliebt. Für Versicherte aber kann eine Nuance im Wortlaut über alles oder nichts entscheiden“, erläutert Michael Franke.

Auch zukünftig unterteilt Franke und Bornberg das Rating in die Kategorien „Grundfähigkeit“ und „Grundfähigkeit Plus“, da sich die Tarife durch Zusatzbausteine erheblich verändern können und im Ergebnis mit den Grundtarifen dann nicht mehr vergleichbar sind. Tarife werden der Kategorie Grundfähigkeit Plus zugeordnet, wenn zusätzliche Leistungsauslöser, wie schwere Krankheiten, enthalten sind.

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