Continentale Krankenversicherung: Neuer Ärztetarif – Premium-Schutz …

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Continentale Krankenversicherung: Neuer Ärztetarif – Premium-Schutz zu günstigen Konditionen

02.09.2021

Flexibel kombinieren

PREMIUM-MED bietet gerade in Kombination mit dem Stationärtarif SP1 und der Absicherung des Krankentagegeldes alles das, was angestellte und selbständige Ärzte und Zahnärzte von ihrer Absicherung verlangen. Das Krankentagegeld VA speziell für Ärzte und Zahnärzte zur Absicherung des Verdienstausfalls bei Arbeitsunfähigkeit besticht durch sehr niedrige Beiträge. Der Stationärtarif SP1 bietet die Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Ein-Bett-Zimmer. Mit einem preisgünstigen Optionstarif können Versicherte ihren Gesundheitszustand für zukünftige Wechsel sichern.

Ambulante Leistungen

  • 100 Prozent für ärztliche Leistungen bei freier Arztwahl, auch über Höchstsätze der GOÄ
  • 100 Prozent für Heilpraktikerleistungen bis zu den Höchstsätzen der GebüH
  • 100 Prozent bis 400 Euro alle 2 Jahre für Sehhilfen
  • Bis zu 500 Euro je Kalenderjahr für Vorsorgeuntersuchungen, die über gesetzlich eingeführte Programme hinausgehen
  • 100 Prozent für Impfungen einschließlich reise- oder berufsbedingter Impfungen

 Stationäre Leistungen inkl. Tarif SP1

  • 100 Prozent auch über Höchstsätze der GOÄ
  • freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer

 Zahn-Leistungen

  • 100 Prozent für Zahnbehandlung, auch über Höchstsätze GOZ
  • 85 Prozent für Zahnersatz, unbegrenzte Anzahl Implantate, Kieferorthopädie
  • Allgemeine Leistungen
  • Weltweiter Versicherungsschutz für bis zu 12 Monate
  • Bis zu 6 Monate Beitragsbefreiung bei Elterngeldbezug je Elternteil
  • Beitragsrückerstattung von bis zu 6 Monatsbeiträgen (davon 2 garantiert)

 

 

 

Pressekontakt:

Bernd Goletz
Telefon: +49 231 919-2255
Fax: +49 231 919-2226
E-Mail: bernd.goletz@continentale.de

 

Unternehmen

Continentale Versicherungsverbund
Ruhrallee 92
44139 Dortmund

Internet: www.continentale.de

 

Über Continentale Versicherungsverbund

Die Continentale ist kein Konzern im üblichen Sinne, denn sie versteht sich als ein „Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit“. Dieses Grundverständnis bestimmt das Handeln in allen Bereichen und in allen Unternehmen. Es fußt auf der Rechtsform der Obergesellschaft: An der Spitze des Verbundes steht die Continentale Krankenversicherung a.G. (gegründet 1926), ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit – und ein Versicherungsverein gehört seinen Mitgliedern, den Versicherten. Dank dieser Rechtsform ist die Continentale geschützt gegen Übernahmen und in ihren Entscheidungen unabhängig von Aktionärsinteressen.

 

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