9. Allianz Autotag - Europa fit …

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9. Allianz Autotag - Europa fit machen für autonomes Fahren

22.09.2021

Auch der Halter eines automatisiert fahrenden Autos muss geschützt sein

Ein weiterer Diskussionspunkt auf dem Autotag galt dem Halter selbst. Die Gefährdungshaftung des Halters stellt auch bei automatisierten Fahrsystemen sicher, dass das unschuldige Verkehrsopfer vollumfänglich geschützt ist. Es wird aber in Zukunft vorkommen, dass der Halter selbst in seinem automatisiert fahrenden Fahrzeug sitzt und verletzt wird. Da der Halter nach aktueller Rechtslage keine Ansprüche gegen sich selbst stellen kann, bliebe ihm nur ein Anspruch aus dem Produkthaftungsrecht gegen den Hersteller. Die Allianz ist der Auffassung, dass auch der Kfz-Halter in seinem Fahrzeug bei Fahrten im automatisierten Modus rechtlich geschützt sein muss, wenn er den Unfall nicht durch einen eigenen Fehler, zum Beispiel durch Missachtung einer Fehlermeldung, selbst mitverursacht hat. „Wir diskutieren für Deutschland z. B. eine Produktlösung, bei der künftig ausnahmsweise auch der Fahrzeughalter bei einem vom Fahrzeug im automatisierten Modus verursachten Unfall in den Schutz der Kfz-Versicherung integriert wird“, sagte Röhler.

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