5 Fakten zur TVO – Franke …

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5 Fakten zur TVO – Franke und Bornberg untersucht Internetauftritte der zehn größten Lebensversicherer

29.03.2021

TVO-Fakt 1: Alle zehn Versicherer informieren zu den Artikeln 3, 4 und 5 der TVO, aber mit unterschiedlichem Umfang. Denn der Gesetzgeber macht weder Mindest- noch Maximalvorgaben zu den offenzulegenden Informationen. Einige Gesellschaften setzen offenbar auf Menge. Im Durchschnitt aller Gesellschaften hätten die Informationen je Unternehmen immerhin sieben Blätter Papier verbraucht. Nicht immer besteht aber ein Zusammenhang zwischen Länge und Informationsgehalt.

TVO-Fakt 2: Alle untersuchten Versicherer stellen die Informationen zur TVO auf einer gesonderten Seite in ihrem Internetauftritt bereit. Der Weg zu dieser Seite gestaltet sich jedoch höchst unterschiedlich. Ist diese Seite nicht verlinkt, wird die Suche für Vermittler:innen und Kund:innen aufwendig. In einem Fall der Stichprobe musste bei der Gesellschaft angefragt werden, wo sie die Informationen verortet hat. Versicherer wie die Allianz, ERGO, VKB und Zurich informieren zusätzlich auf den jeweiligen Produktseiten, beispielsweise durch Verlinkung auf die zentrale Seite.

TVO-Fakt 3: Die zehn größten Lebensversicherer erfüllen allesamt das Pflichtprogramm, einige auch die Kür. Alle haben Ausschlusskriterien definiert, zum Beispiel Waffen und Kohle-Industrie. Drei Versicherer gehen noch einen Schritt weiter und orientieren sich zusätzlich an einer Positivliste.  

TVO-Fakt 4: Die Mehrheit verpflichte sich auf Konventionen zur Nachhaltigkeit. Sechs von zehn Versicherern haben die UN PRI-Konvention unterzeichnet, eine Investoreninitiative der Vereinten Nationen, die Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage fördert. Drei von ihnen verpflichten sich zusätzlich auf die „UN-Principles for Sustainable Insurance“ (PSI), also UN-Prinzipien für nachhaltige Versicherungen.[1]

TVO-Fakt 5: Einige untersuchten Versicherer präsentieren sich schlechter (oder weniger nachhaltig unterwegs) als sie sind. Sie verzichten, wissentlich oder unbeabsichtigt, auf Angaben, beispielsweise beim Ausschlusskriterium Waffen oder der Unterzeichnung der PRI.                    

 

[1] Die Erhebung erfolgte gem. der Angaben der jeweiligen Versicherer zu Artikel 3, 4 und 5 der TVO. Diese Angaben spiegeln ggf. nicht alle Bemühungen der Versicherer wider.

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